Die Deloitte Pension Experts (DPE) haben im April 2026 ihr diesjähriges DPEvent durchgeführt – mit Stationen in München, Stuttgart, Frankfurt, Düsseldorf und Hamburg, zu der sie insgesamt mehr als 80 Teilnehmer begrüßen konnten.
Der Themenkreis war vielfältig und deckte einen großen Teil der ganzheitlichen und interdisziplinären bAV-Expertise unserer DPEs ab.
Die Veranstaltung richtet sich jährlich an Verantwortliche in den Bereichen HR, Finance, Tax, Legal und Aktuare sowie Produktentwickler und -manager der Produktanbieter – sowie an alle, die sich mit der strategischen Gestaltung und Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung beschäftigen. Wir freuen uns jedes Jahr darauf, mit Ihnen aktuelle Entwicklungen einzuordnen, Perspektiven zu diskutieren und gemeinsam Impulse für die Weiterentwicklung der bAV zu setzen.
Die Veranstaltung eröffnete jeweils der DPE-„Heimmoderator“ des jeweiligen Standortes mit aktuellen Impulsen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Die Teilnehmer diskutierten u. a. aktuelle Herausforderungen und Argumentationsmöglichkeiten bei der Durchführung der diesjährigen Rentenanpassungs-Prüfungen nach § 16 BetrAVG und ordneten in diesem Zusammenhang u.a. das für die bAV-Praxis sehr hilfreiche Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 28.10.2025 (3 AZR 24/25) zur (Nicht-)Anpassung von Rentenleistungen nach § 16 BetrAVG ein, in dem das BAG erneut wesentliche Eckpunkte für den Beurteilungsmaßstab der Anpassungsprüfung (u. a. HGB-Bilanzregime als Grundbewertungsschema, unveränderte) Zulässigkeit einer konservativen Planungsgrundlage für die Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung im zukünftigen Anpassungszeitraum, Abgrenzung von berücksichtigungsfähigen außerordentlichen Aufwendungen) klargestellt hat. Weitere Impulse behandelten die Herausforderungen von Versorgungswerken, die am Ende ihres Lebenszyklus leerlaufen und den Einsatz von sachgerechten Nachfinanzierungsinstrumenten erforderlich machen sowie aktuelle Themenkomplexe bei der – generell empfehlenswerten – regelmäßigen Prüfung der bestehenden Versorgungsregelungen im Hinblick auf notwendige bzw. sinnvolle Anpassungen.
Der zweite Themenkomplex „Pension Run Off als Teil der De-Risiking-Journey“ erörterte aktuelle Praxisfragen zur sachgerechten Konzeption und Durchführung von Pension Run Off-Strategien; u.a. zur Planung der zuzuführenden Vermögenswerte für die langfristige Deckung der Pensionsverpflichtungen, zur Optimierung der Kapitalanlage und zur angezeigten Nachjustierung von Treuhandverträgen zur (Aus-)Finanzierung der bAV-Zusagen. Die Diskussionen legten zudem einen Fokus auf die jüngsten Praxiserfahrungen aus Pensions Run Off-Mandaten zur umwandlungsrechtlichen Übertragung der maßgeblichen Pensionsverpflichtungen auf Rentnergesellschaften.
Der dritte Themenkomplex „Aktuelle Rechtsentwicklungen im Arbeitsrecht, Steuerrecht und Aufsichtsrat“ fokussierte sich im arbeitsrechtlichen Teil auf Diskussionen zur Reichweite des CTA-Urteils des Neunten Senats des BAG vom 21.10.2025 (9 AZR 66/25) zur Insolvenzsicherung von ATZ-Guthaben nach § 8a TG, in dem das BAG Wertpapiere als Treuhandvermögen unter Heranziehung des § 234 Abs. 3 BGB nur mit 75% ihres jeweiligen Zeitwertes berücksichtigen möchte; die Diskussionen führten an nahezu allen Standorten zu dem Ergebnis, dass eine Übertragung dieses vom Neunten Senat aufgestellten Rechtssätze auf die Insolvenzsicherung von Wertguthaben gem. § 7e SGB IV wohl nicht in Betracht kommen dürfte, und ihre Anwendung auf die Beurteilung der hinreichenden Kapitalausstattung von Rentnergesellschaften gemäß den Leitsätzen des BAG aus seinem Urteil vom 11.03.2008 (3 AZR 358/06) argumentativ für die konkrete Zusammensetzung des der Rentnergesellschaft zu überlassenden Kapitals zu überprüfen ist. Die Diskussionen zu den aktuellen Entwicklungen im Steuerrecht behandelten u. a. den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 04.09.2004 (XI R 25/21) zur Bilanzierung einer versicherungsrückgedeckten beitragsorientierten Leistungszusage ohne garantierte Mindestleistung, zu dem bAV-Praxis dringend auf die Verlautbarung des BMF zur Umsetzung des BFH-Beschlusses in die Verwaltungspraxis wartet. Zu den aktuellen Rechtsentwicklungen zum Aufsichtsrecht diskutierten die Teilnehmer gute und schlechte Regelungen und Regelungsideen des Gesetzgebers zum Altersvorsorgeförderungsgesetz, zu EBAV III und zum PEPP.
Der praxisbezogene Austausch im Frühstücksformat hat Teilnehmern und Referenten auch in diesem Jahr gefallen.
Die Deloitte Pension Experts planen in den nächsten Monaten die Roadshow 2027. Die konkreten Daten veröffentlichen wir in der Herbst 2026-Ausgabe der DPEsche.