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Freiwillig anwendbare Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (‘Voluntary Standard’)

Warum der Voluntary Standard für Unternehmen außerhalb der CSRD jetzt relevant wird

Mit den Sustainability Reporting Standard for Voluntary Use (VS) hat die Europäische Kommission – aufbauend auf dem VSME – ein auf Freiwilligkeit beruhendes Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden entwickelt. Der Standard bietet Orientierung im Umgang mit bestehenden Marktanforderungen aus Finanzierung, Lieferketten und Transparenzanforderungen. Gleichzeitig begrenzt er den Umfang der Nachhaltigkeitsinformationen, die CSRD-pflichtige Unternehmen von kleineren Unternehmen anfordern können. Damit kann sich der VS zu einem wichtigen Orientierungsrahmen im europäischen Sustainability Reporting entwickeln.

  • VS ist ein freiwilliges Rahmenwerk der Europäischen Kommission für Unternehmen außerhalb der CSRD-Berichtspflicht. 
  • Für Unternehmen bietet der VS die Möglichkeit, ESG-Daten systematisch aufzubereiten, Verantwortlichkeiten zu klären und sich schrittweise auf wachsende Transparenzanforderungen vorzubereiten.
  • Der Value Chain Cap soll dabei die Anforderungen begrenzen, welche Nachhaltigkeitsinformationen CSRD-pflichtige Unternehmen von kleineren Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette anfordern dürfen.
  • Im Vergleich zu den ESRS ist der VS deutlich schlanker aufgebaut und folgt einer modularen Logik aus Basic Modul und Comprehensive Modul. 

Download: Die 10 wichtigsten Fragen zum Voluntary Sustainability Standard (VS)

Warum sich Unternehmen jetzt mit dem VS befassen sollten

Auch Unternehmen, die nicht der CSRD-Berichtspflicht (> 1.000 Mitarbeitende und > 450 Mio. EUR Umsatzerlöse) unterliegen, sehen sich zunehmend mit steigenden Anforderungen an ESG-Informationen konfrontiert. Diese resultieren weniger aus unmittelbaren regulatorischen Verpflichtungen als vielmehr aus Marktmechanismen – insbesondere aus Anforderungen entlang der Wertschöpfungskette, Erwartungen von Banken und Investoren sowie dem wachsenden Bedarf an Transparenz und Steuerung. Vor diesem Hintergrund zeichnet sich der Voluntary Standard (VS) als relevanter Referenzrahmen im Bereich Sustainability & Specialized Assurance ab. Er bietet nicht CSRD-pflichtigen Unternehmen eine strukturierte Grundlage für die Berichterstattung von Nachhaltigkeitsinformationen. Insbesondere, wenn der höhere Aufwand einer freiwilligen Berichterstattung nach ESRS nicht in Kauf genommen werden soll.

Regulatorische Einordnung und Rolle des Value Chain Cap

Der am 3. Juli 2026 von der Europäischen Kommission verabschiedete Delegated Act zum Voluntary Standard (VS) baut auf dem von der EFRAG entwickelten und von der Europäischen Kommission im Juli 2025 zur freiwilligen Anwendung empfohlenen Voluntary Sustainability Reporting Standard (VSME) auf. Mit dem Delegated Act wurde erstmals ein freiwilliger europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandard für Unternehmen geschaffen, die nicht der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung unterliegen. Gleichzeitig dient der Standard als Grundlage für den sogenannten Value Chain Cap und begrenzt damit den Umfang der Nachhaltigkeitsinformationen, die berichtspflichtige Unternehmen von kleineren Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette anfordern dürfen.

Ziel ist es, Unternehmen außerhalb der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung einen skalierbaren Rahmen für die Nachhaltigkeitsbericht-erstattung bereitzustellen. Auch wenn die Anwendung grundsätzlich freiwillig ist, steht der Standard in engem Zusammenhang mit der CSRD-Systematik. Er gewinnt insbesondere im Kontext der Lieferkette an praktischer Relevanz. Im Vergleich zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist der VS deutlich kompakter und damit pragmatisch umsetzbar, insbesondere für kleinere Unternehmen. 

Eine zentrale Rolle spielt auch der sogenannte Value Chain Cap: Er soll die Informationen, die CSRD-berichtspflichtige Unternehmen für Zwecke ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden) in ihrer Wertschöpfungskette anfordern dürfen, begrenzen (sog. Trickle-Down-Effekt). Dabei definiert der VS einen klaren Umfang des Value Chain Cap in Annex II der delegierten Verordnung.

Wie der Value Chain Cap in der Praxis konkret ausgestaltet wird und welche rechtlichen Auslegungsfragen sich daraus möglicherweise ergeben, wird sich erst im Rahmen der praktischen Anwendung zeigen.

Struktur, Logik und inhaltliche Ausrichtung des Voluntary Standard

Die Relevanz des Voluntary Standard zeigt sich insbesondere für Funktionen an der Schnittstelle von Finance, Accounting und Sustainability. Während CFOs und Head of Accounting vor der Aufgabe stehen, ESG-Daten in bestehende Berichts- und Steuerungsprozesse zu integrieren, bietet der Standard Sustainability-Verantwortlichen Nachhaltigkeitsexpert:innen einen strukturierten Ansatz zur Harmonisierung und Weiterentwicklung bestehender ESG-Daten.

Inhaltlich folgt der VS einer klaren modularen Logik:

  • Das Basic Modul bildet die Grundlage der Berichterstattung und beschreibt ein grundlegendes Set an ESG-Informationen. 
  • Das Comprehensive Modul ermöglicht eine Erweiterung der Angaben, insbesondere im Hinblick auf weitergehende Anforderungen von Kapitalgebenden oder größeren Geschäftspartner:innen. Dabei adressiert der Standard ausdrücklich auch Informationsbedarfe, die aus regulatorischen Offenlegungsanforderungen von Finanzmarktteilnehmenden resultieren, etwa aus der EBA-Säule-3-Berichterstattung und der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)

Diese Abstufung trägt unterschiedlichen Reifegraden und Anforderungsniveaus Rechnung und ermöglicht eine schrittweise Umsetzung.

Abbildung 1 Aufbau Basic Modul des VS

Ein wesentliches Merkmal des Standards ist seine konsequente Ausrichtung auf Proportionalität. Dies ermöglicht das "if-applicable"-Prinzip. Durch die Differenzierung zwischen 

  • verpflichtenden,
  • verpflichtenden wenn anwendbar, sowie 
  • freiwilligen und sektorabhängigen Angaben,

sollen Unternehmen in die Lage versetzt werden, ihre Berichterstattung an die spezifischen Gegebenheiten ihres Geschäftsmodells anzupassen.

Darüber hinaus ist für die Anwendung des VS keine systematische Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse erforderlich. Dies stellt eine Erleichterung für Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden dar. Die Analyse erweist sich in der Praxis zwar als sinnvolles Instrument zur Identifizierung der wesentlichen Themen, ist jedoch in ihrer Umsetzung auch komplex. Durch den Verzicht auf die doppelte Wesentlichkeitsanalyse wird der Zeit- und Kostenaufwand gesenkt.  

Handlungsimplikationen für Unternehmen durch den Voluntary Standard

Vor diesem Hintergrund stellt sich für Unternehmen außerhalb der Berichtspflicht nicht die Frage, ob sie sich mit dem VS auseinandersetzen sollten, sondern vielmehr, in welcher Form und mit welchem Ambitionsniveau dies geschehen sollte. Aus unserer Sicht empfiehlt sich dabei ein strukturiertes Vorgehen: 

  1. Zunächst sollte die strategische Relevanz des Standards im Kontext von Lieferketten- und Finanzierungsanforderungen bewertet werden.
  2. Darauf aufbauend bietet es sich an, bestehende ESG-Daten entlang der VS-Logik zu strukturieren und verbleibende Lücken zu identifizieren.
  3. Für eine effiziente Umsetzung ist zudem eine klare organisatorische Verankerung der Verantwortung erforderlich – typischerweise an der Schnittstelle von Finance und Sustainability.

In der praktischen Anwendung zeigt sich regelmäßig, dass die Einführung des VS keine rein technische Reporting-Aufgabe ist, sondern eher eine Frage der organisatorischen Integration von ESG-Daten. Unternehmen befassen sich dabei unter anderem mit der Nutzung bestehender Datenquellen, der Begrenzung zusätzlicher Aufwände sowie der Frage, in welchen Fällen eine vertiefte Berichterstattung sinnvoll ist.

Der Voluntary Standard kann sich damit zu einem wichtigen Orientierungsrahmen im europäischen Sustainability Reporting entwickeln. Für Unternehmen, die nicht unmittelbar von der CSRD erfasst sind, bietet er eine strukturierte Möglichkeit, steigenden Transparenzanforderungen zu begegnen und sich zugleich auf mögliche zukünftige regulatorische Entwicklungen vorzubereiten. Der VS kann für manche Unternehmen auch als Einstiegshilfe für eine Berichterstattung nach CSRD gesehen werden. 

Entscheidend ist dabei nicht die formale Freiwilligkeit des Standards, sondern die Frage, wie Unternehmen frühzeitig ihre ESG-Daten, Verantwortlichkeiten und Berichtslogiken auf steigende Transparenzanforderungen ausrichten können.

„Die Herausforderung liegt für viele kleinere und mittelgroße Unternehmen darin zu verstehen, welche Nachhaltigkeitsinformationen künftig tatsächlich relevant werden. Der VS kann dafür eine wichtige Orientierung geben und zugleich verhindern, dass Informationsanforderungen aus der Wertschöpfungskette unverhältnismäßige Maße annehmen.“

 

Jan Joos | Director | Sustainability Assurance

Download: Die 10 wichtigsten Fragen zum Voluntary Sustainability Standard (VS)

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