Am 26.7.2022 hat das BMF einen Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen veröffentlicht.
Die Höhe der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig (§§ 212 Abs 2, 212a Abs 9, 205 Abs 2, 205a Abs 4, 205c Abs 5 BAO).
Der Basiszinssatz verändert sich gemäß § 1 Basis- und Referenzzinssatzverordnung entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.
Nach jahrelangem konstant niedrigen Zinsniveau und somit nur pandemiebedingter temporärer Zinssatzanpassungen (Stundung) bzw -aussetzungen (Anspruchszinsen) ergeben sich durch den Beschluss des EZB-Rates, der eine Erhöhung des Basiszinssatzes um 0,5% vorsieht, folgende Zinssatzanpassungen mit Wirksamkeit ab 27.7.2022.