Direkt zum Inhalt

BMF-Erlass: Weitere Erhöhung der Zinssätze um 0,75%

Anmeldung zum Erhalt von Informationen und Newslettern

Überblick


Am 28.10.2022 hat das BMF einen Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen veröffentlicht. Damit wird der Erlass vom 14.9.2022, mit welchem die Zinssätze erst kürzlich um 0,75% angehoben wurden, ersetzt.

Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig (§§ 212 Abs 2, 212a Abs 9, 205 Abs 2, 205a Abs 4, 205c Abs 5 BAO).

Der Basiszinssatz verändert sich gemäß § 1 Basis- und Referenzzinssatzverordnung entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.

Nach jahrelangem konstant niedrigen Zinsniveau und somit nur pandemiebedingter temporärer Zinssatzanpassungen (Stundung) bzw. -aussetzungen (Anspruchszinsen) ergeben sich durch bereits den dritten diesbezüglichen Beschluss des EZB-Rates innerhalb von drei Monaten, der eine Erhöhung des Basiszinssatzes um weitere 0,75% vorsieht, folgende Zinssatzsätze mit Wirksamkeit ab 02.11.2022:

 

Anwendbare Zinssätze ab 02.11.2022

 

  • Stundungszinsen gemäß § 212 Abs 2 BAO: 3,38% (bis 30.6.2024 gemäß § 323c Abs 13 BAO)
  • Anspruchszinsen gemäß § 205 Abs 2 BAO: 3,38%
  • Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs 9 BAO: 3,38%
  • Beschwerdezinsen gemäß § 205a Abs 4 BAO: 3,38%
  • Umsatzsteuerzinsen gemäß § 205c Abs 5 BAO: 3,38% (Anwendung gemäß § 323 Abs 75 BAO)