Am 14.9.2022 hat das BMF einen Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen veröffentlicht. Damit ersetzt das BMF den Erlass vom 26.7.2022, mit welchem die Zinssätze erst kürzlich um 0,5% angehoben wurden.
Die Höhe der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig (§§ 212 Abs 2, 212a Abs 9, 205 Abs 2, 205a Abs 4, 205c Abs 5 BAO).
Der Basiszinssatz verändert sich gemäß § 1 Basis- und Referenzzinssatzverordnung entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.
Nach jahrelangem konstant niedrigen Zinsniveau und somit nur pandemiebedingter temporärer Zinssatzanpassungen (Stundung) bzw. -aussetzungen (Anspruchszinsen) ergeben sich durch den Beschluss des EZB-Rates, der eine Erhöhung des Basiszinssatzes um weitere 0,75% vorsieht, folgende Zinssatzsätze mit Wirksamkeit ab 14.9.2022: