Wir haben bereits in unserem Beitrag vom 7.1.2022 darüber informiert, dass das Protokoll zur Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten in Kürze in Kraft treten wird. Fast ein Jahr nach unserem Beitrag hat das Bundesministerium für Finanzen am 20.12.2022 schlussendlich bekanntgegeben, dass die Ratifikationsurkunden zwischen Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten für das am 1.7.2021 in Dubai unterzeichnete Abänderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den genannten Staaten (BGBl III Nr 88/2004) nunmehr ausgetauscht wurden.
Die neuen Regelungen des Abänderungsprotokolls sollen demnach sowohl hinsichtlich der im Abzugsweg eingehobenen Steuern als auch hinsichtlich anderer Steuern am 1.3.2023 in Kraft treten und finden ab 1.1.2023 Anwendung.
In Kürze erfolgt auch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Eine der wesentlichen Änderungen betrifft den Wechsel von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode, welcher bei (weiterhin) in Österreich steuerlich ansässigen Personen zu einer signifikanten steuerlichen Mehrbelastung führen kann. Hinsichtlich der näheren Details und der übrigen Änderungen dürfen wir auf unseren Beitrag vom 7.1.2022 verweisen.