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BMF-Erlass: Neuerliche Anpassung der Zinssätze um 0,50%

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Überblick


Am 16.3.2023 hat das BMF zum wiederholten Mal binnen kurzer Zeit einen neuen Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen veröffentlicht. Damit ersetzt das BMF den Erlass vom 3.2.2023.

Die Höhe der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig (§§ 212 Abs 2, 212a Abs 9, 205 Abs 2, 205a Abs 4, 205c Abs 5 BAO). Der Basiszinssatz verändert sich gemäß § 1 Basis- und Referenzzinssatzverordnung entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz. Durch den Beschluss des EZB-Rates vom 16.3.2023, der eine Erhöhung des Basiszinssatzes um weitere 0,50% vorsieht, ergeben sich folgende Zinssatzsätze mit Wirksamkeit laut Erlass ab 22.3.2023:

 

Anwendbare Zinssätze ab 22.3.2023

 

  • Stundungszinsen gemäß § 212 Abs 2 BAO: 4,88% (bis 30.6.2024 gemäß § 323c Abs 13 BAO)
  • Anspruchszinsen gemäß § 205 Abs 2 BAO: 4,88%
  • Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs 9 BAO: 4,88%
  • Beschwerdezinsen gemäß § 205a Abs 4 BAO: 4,88%
  • Umsatzsteuerzinsen gemäß § 205c Abs 5 BAO: 4,88% (Anwendung gemäß § 323 Abs 75 BAO)