Am 16.3.2023 hat das BMF zum wiederholten Mal binnen kurzer Zeit einen neuen Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen veröffentlicht. Damit ersetzt das BMF den Erlass vom 3.2.2023.
Die Höhe der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig (§§ 212 Abs 2, 212a Abs 9, 205 Abs 2, 205a Abs 4, 205c Abs 5 BAO). Der Basiszinssatz verändert sich gemäß § 1 Basis- und Referenzzinssatzverordnung entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz. Durch den Beschluss des EZB-Rates vom 16.3.2023, der eine Erhöhung des Basiszinssatzes um weitere 0,50% vorsieht, ergeben sich folgende Zinssatzsätze mit Wirksamkeit laut Erlass ab 22.3.2023: