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Steuerliche Initiativen der Europäischen Kommission: BEFIT und FASTER

Europäische Kommission legt Vorschläge zur Schaffung eines Rahmens für die Unternehmensbesteuerung sowie zur Harmonisierung der Quellensteuerverfahren in der EU vor

Aufbauend auf der EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung schlägt die Europäische Kommission mit der BEFIT-Richtlinie ein einheitliches Regelwerk zur Berechnung der Steuerbemessungsrundlage von in der EU tätigen Konzernen vor. Weiters hat die Europäische Kommission die FASTER-Richtlinie veröffentlicht, in welcher ein gemeinsames EU-weites Quellensteuerentlastungsverfahren vorgeschlagen wird, um das Besteuerungsverfahren von börsennotierten und börsengehandelten Wertpapieren effizienter zu gestalten, grenzüberschreitende Investitionen in der EU zu fördern sowie den Missbrauch von Quellensteuerstrukturen zu verhindern.

The European Commission published the BEFIT Directive which builds on the EU Directive on a global minimum level of taxation and proposes a uniform set of rules for calculating the tax base of groups of companies operating in the EU. Furthermore, the European Commission has published the FASTER Directive, with which new rules are proposed to make withholding tax procedures in the EU more efficient and secure for investors, financial intermediaries and Member State tax administrators as well as to promote cross-border investments in the EU and to prevent the abuse of withholding tax structures.

 

BEFIT – Unternehmen in Europa: ein Rahmen für die Unternehmensbesteuerung

Aufgrund der hohen Kosten, welche mit der Befolgung von Steuervorschriften in 27 verschiedenen Steuersystem verbunden sind, werden viele Unternehmen nicht nur von grenzüberschreitenden Investitionen in der EU abgehalten, sondern es verschafft ihnen auch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen in anderen Teilen der Welt. Zur Reduzierung dieser Befolgungskosten für Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, sowie zur Erleichterung der Festsetzung der geschuldeten Steuern für Steuerbehörden wurde am 12.9.2023 die Richtlinie „Business in Europe: Framework for Income Taxation“ (BEFIT) veröffentlicht.

Die Richtlinie schlägt ein gemeinsames System für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen, die in der EU ansässig sind und einen jährlichen Gesamtumsatz von mindestens EUR 750 Mio in mindestens zwei der letzten vier Geschäftsjahre erzielt haben, vor. Für diese EU-ansässigen Unternehmen ist die Anwendung von BEFIT verpflichtend, vorausgesetzt die oberste Muttergesellschaft hält direkt oder indirekt mindestens 75% der Eigentumsrechte oder Ansprüche auf Gewinnbeteiligung des jeweiligen Unternehmens. Für Unternehmensgruppen mit Hauptsitz im Drittland gilt, dass die in der EU gelegenen Unternehmensteile in zwei der letzten vier Geschäftsjahre Gesamtumsätze von mindestes EUR 50 Mio oder mindestens 5% der Gesamtumsätze der Unternehmensgruppe erwirtschaftet haben müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anforderungen des Richtlinienvorschlags in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Nutzen stehen. Optional ist die Anwendung allerdings für kleinere Unternehmensgruppen, solange sie einen konsolidierten Abschluss erstellen. Dies könnte insbesondere für grenzüberschreitend tätige KMU-Gruppen von Interesse sein, da diese über weniger Ressourcen verfügen, um die Einhaltung mehrerer nationaler Körperschaftsteuersysteme sicherzustellen.

Ziel des Richtlinienvorschlags ist die Erleichterung für Unternehmen und Steuerbehörden in der EU durch die Einführung gemeinsamer Regeln für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage auf Ebene der Rechtsträger. Weiters soll durch die Aggregation der Steuerbemessungsgrundlage aller Gruppenmitglieder eine grenzüberschreitende Verlustverrechnung innerhalb der EU ermöglicht werden. Es soll übergangsweise eine prozentuelle Aufteilung der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage auf jedes Mitglied der BEFIT-Gruppe erfolgen. Dieser prozentuale Anteil basiert gem Richtlinienvorschlag auf dem Durchschnitt der zu versteuernden Ergebnisse der drei vorangegangenen Steuerjahre, wobei dies nur als Übergangsmaßnahme geplant ist und ein endgültiger Allokationsmechanismus bis zum Ende des dritten Jahres der Übergangsperiode zu erwarten ist. Zusätzlich zu den individuellen Steuererklärungen für jedes Mitglied einer BEFIT-Gruppe im jeweiligen Ansässigkeitsstaat, soll eine BEFIT-Steuererklärung für die BEFIT-Gruppe spätestens vier Monate nach Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres abgegeben werden.

 

FASTER – Harmonisierung und Beschleunigung der Quellensteuerverfahren in der EU

Die am 19.6.2023 veröffentlichte Richtlinie mit dem Titel „Faster and Safer Relief of Excess Withholding Taxes“ (kurz: FASTER) ist eine von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Initiative zur Harmonisierung und Beschleunigung der Verfahren iZm Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen aus börsennotierten Wertpapieren in der EU. Ziel der FASTER-Initiative ist es die Ineffizienzen und das Betrugs- und Missbrauchsrisiko iZm Quellensteuerverfahren zu beseitigen, um so die Verfahren effizienter und sicherer für Finanzintermediäre, Investoren und Steuerbehörden zu gestalten.

Durch die FASTER-Richtlinie wird die Einführung von zwei unterschiedlichen Verfahren für die Quellensteuerrückerstattung vorgeschlagen: das Verfahren zur Entlastung an der Quelle („Relief at Source System“) sowie das Verfahren zur beschleunigten Erstattung („Quick Refund System“). Das Relief at Source System sieht eine Reduktion der Quellensteuer auf den anwendbaren DBA-Satz gleich and der Quelle vor, während das Quick Refund System vorsieht, dass die Quellensteuer wie bisher einbehalten wird, aber innerhalb von 50 Tagen nach erfolgter Antragstellung erstattet wird. Es ist den Mitgliedstaaten freigestellt, ob sie den Erstattungsberechtigten das Relief at Source oder das Quick Refund Verfahren oder eine Kombination aus beiden anbieten.

Um die Quellensteuerverfahren in der EU zu vereinfachen und zu beschleunigen, soll auch eine digitale, standardisierte EU-Ansässigkeitsbescheinigung („eTRC“) eingeführt werden und die Ansässigkeitsbescheinigungen in Papierform ersetzen. Die eTRC soll es erleichtern, mehrere Rückerstattungsanträge innerhalb eines Jahres zu stellen, da sie bereits innerhalb eines Werktages nach Antragstellung zur Verfügung stehen und zumindest ein Jahr gültig sein soll.

 

Fazit

Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen BEFIT-Richtlinie soll dazu führen, dass die Compliance-Kosten für große Unternehmen, vor allem solche, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, sinken und gleichzeitig die Festsetzung der geschuldeten Steuern für Steuerbehörden erleichtern. Es handelt sich bereits um den dritten Versuch der EU, eine Harmonisierung der Steuerbemessungsgrundlagen für Unternehmen innerhalb der EU herbeizuführen. Planmäßig soll die Richtline (Einstimmigkeit der EU-Mitgliedsstaaten vorausgesetzt!) bis 1.1.2028 in nationales Recht umgesetzt und mit 1.7.2028 in Kraft treten.

Die durch die Europäische Kommission veröffentlichte FASTER-Richtlinie enthält erste Lösungsansätze für die bereits seit Jahrzehnten bestehenden Probleme iZm Quellensteuerrückerstattungsverfahren. Die Mitgliederstaaten sind bis 31.12.2026 verpflichtet, die FASTER-Richtlinie national umzusetzen und die Regelungen sollen ab 1.1.2027 zur Anwendung kommen.

Wir halten Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden. Die Volltexte der Entwürfe der FASTER-Richtlinie sowie der BEFIT-Richtlinie finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.

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