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Teilnahmebedingungen

Sind Sie Mitglied einer gemeinnützigen Organisation oder Institution in Deutschland und haben Sie Programme, Initiativen, Prozesse, Netzwerke entwickelt und eingeführt, die Jugendlichen die Integration in unsere Gesellschaft durch Bildungsprojekte erleichtert? Sind Sie Teil eines Netzwerks, das gemeinsam neue Wege für diesen Themenbereich geht? Ist das, was Sie in Ihrer Initiative gelernt und erreicht haben, übertragbar und nutzbar für andere Organisationen? Dann passt Ihr Projekt sehr gut zur Philosophie des Hidden Movers Award!

 

Welche Kriterien sollte Ihr Projekt für eine Teilnahme erfüllen?

Gesucht werden Projekte, die eine erfolgreiche Initiative zur Unterstützung Jugendlicher bei ihrer gesellschaftlichen Integration darstellen. Wichtig für eine erfolgreiche Bewerbung ist, dass das jeweilige Projekt Modellcharakter hat und auf andere Regionen oder Organisationen übertragbar ist. Es sollte Vorbildfunktion haben und auf neuen, kreativen und gerne auch unkonventionellen Lösungsansätzen aufbauen. Besonders gewünscht ist eine lokale oder regionale Vernetzung mit mindestens einem Partner. Ebenso wichtig ist uns, dass das Projekt auf langfristige Nutzbarkeit und Nachhaltigkeit ausgelegt ist und bereits erste Erfolge vorweisen kann, also über die Konzeptionsphase hinaus ist.

 

Wie können Sie sich mit Ihrem Projekt bewerben?

Die Bewerbungsfrist für den Hidden Movers Award 2013 endete am 30. April 2013. Die Teilnahme ist kostenlos, es fallen keine Bearbeitungsgebühren an. 


Was sollten Sie sonst noch über die Teilnahme wissen?

  • An der Ausschreibung teilnehmen können ausschließlich gemeinnützige Organisationen und Institutionen in Deutschland, die im Bereich „gesellschaftliche Integration“ mit Bildungsprojekten aktiv sind. Dazu gehören u.a. anerkannte Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen, berufliche Schulen und gemeinnützige Organisationen. Erwünscht sind insbesondere kleine, erprobte, aber bislang nur regional verwirklichte Vorhaben, hinter denen Einzelpersonen oder Personengruppen stehen. 
  • Wirtschaftsunternehmen oder lokale Arbeitsagenturen sind nicht als Antragsteller zur Teilnahme zugelassen, können aber als Netzwerkpartner eines Antragstellers beteiligt sein, der die genannten Kriterien erfüllt.
  • Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Gemeinschaftsinitiativen, in denen schulische, außerschulische und/oder berufsbildende Aktivitäten und Maßnahmen vor Ort zum Wohle der Jugendlichen vernetzt werden. Dies können Kooperationsprojekte mit Schulen, lokalen Arbeitsagenturen, öffentlichen Weiterbildungsinstituten, Wirtschaftsunternehmen, Innungen, gemeinnützigen Migrantenorganisationen, kulturellen Institutionen u.v.m. sein.
  • Bewerbungen mit interkulturellen Angeboten und interkulturellen Netzwerken sind sehr erwünscht, aber keine unbedingte Voraussetzung.
  • Mögliche Facetten oder Aspekte der Projekte können sein: kulturelle Bildung, politische Bildung, Gesundheitsförderung usw.
  • Besonderes Augenmerk legt der Hidden Movers Award auf Projekte kleiner Einrichtungen, die an der Basis mit geringem Budget aktiv sind, deren Bekanntheit eher gering ist und die noch nicht von einem anderen Förderer maßgeblich unterstützt werden.
  • Der Sonderpreis „Sprachförderung“ der Kutscheit Stiftung richtet sich gezielt an Projekte, die sich für eine qualifikations- oder berufsbezogene Sprachförderung junger Menschen engagieren und die die generellen Teilnahmebedingungen des Hidden Movers Award erfüllen.
  • Projekte, die bereits mit dem Hidden Movers Award ausgezeichnet wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.


Die Entscheidung über die Preisvergaben liegt allein bei der Jury. Für das Verfahren der Preisvergaben und Entscheidungen des Vorstandes der Deloitte-Stiftung ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Ihr Ansprechpartner

Sarah Beringer
Tel.: +49 (0) 89 29036 8758
kontakt@hidden-movers.de

Bewerbung

Die Bewerbungsfrist für den Hidden Movers Award endete am 30. April 2013.

 

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