Verschärfung der Erbschaftsteuer – Reagieren Sie jetzt! |
Nach den derzeit bestehenden steuerlichen Rahmenbedingungen können bei Übertragung von unternehmerisch gebundenem Vermögen auf die nachfolgende Generation die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Verschonungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Danach kann der Übergang von Betriebsvermögen und sonstiges begünstigtes Vermögen (z. B. GmbH-Anteile, an denen der Schenker zu mehr als 25 % beteiligt ist) zu 85 % (Regelverschonung) oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar zu 100 % von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit werden.
Aktuell ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer erneut in der verfassungsrechtlichen und politischen Diskussion. Der Bundesfinanzhof hat die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz erneut auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gestellt und voraussichtlich noch dieses Jahr dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen. Ferner sieht eine kürzlich vom Bundesrat veröffentlichte Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2013 vor, dass im Rahmen einer Neufassung des § 13b Abs. 2 ErbStG auch Zahlungsmittel, Sichteinlagen, Bankguthaben und andere Forderungen, soweit deren Wert nicht geringfügig ist, als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren sind. Damit werden ab dem 26. Oktober Gestaltungen mit sog. Cash-GmbH‘s, wodurch private Geldmittel durch Einlagen in eine Gesellschaft in begünstigtes Vermögen unqualifiziert werden können, nicht mehr möglich sein. Ein bei der nächsten Bundestagswahl nicht auszuschließender Regierungswechsel wird die Erbschaft- und Schenkungssteuer ebenso wie die Vermögensteuer in den Fokus der Politik stellen.
Allerdings ist die Belastung der Generationennachfolge mit Liquiditätsabflüssen für Erbschaft- und Schenkungsteuer nur ein Aspekt unter vielen. Es gilt auch Mittelabflüsse durch Pflichtteilsansprüche zu vermeiden. Jedenfalls ist die Planung der Unternehmensnachfolge ein wichtiger Schritt zur langfristigen Sicherung des Unternehmens, für die einige Zeit einzuplanen ist.
Das Zeitfenster für steuergünstige Nachfolgegestaltungen wird sich in absehbarer Zeit schließen. Es sollte zumindest geprüft werden, ob aktueller Handlungsbedarf zur Vermeidung von unerwünschten Liquiditätsabflüssen besteht. Die beiliegende Präsentation soll ihnen den Einstieg in die Thematik erleichtern.
Gerne steht Ihnen Dr. Rudolf Pauli oder ihr Deloitte-Ansprechpartner für eine erste Analyse ihrer persönlichen Situation zur Verfügung.