Internationale Entwicklungen haben in den letzten Jahren einen erheblichen Einfluss auf die deutsche Aufsichtsratspraxis genommen: Zu nennen sind hier insbesondere die Vorschriften des Sarbanes-Oxley-Act (SOA), der in 2002 infolge der Bilanzskandale um die US-amerikanischen Konzerne Worldcom und Enron erlassen wurde.
Die Vorschriften des SOA betreffen eine Reihe deutscher Unternehmen unmittelbar – und damit auch deren Aufsichtsräte: Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die einen der US-amerikanischen Börsenaufsicht unterliegenden Kapitalmarkt direkt in Anspruch nehmen (Foreign Private Issuer) oder eine wesentliche Tochtergesellschaft (Significant Subsidiary) eines solchen Unternehmens sind.
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Jedoch auch für Aufsichtsräte anderer Unternehmen ist ein Blick über die Grenze essentiell: Internationale „best practice“ geben wertvolle Anregungen für die eigene Aufsichtsratsarbeit. Zudem dienen sie oft als Benchmark in der öffentlichen Wahrnehmung und der weiteren Corporate Governance-Entwicklung in Deutschland.
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