Die Aufsichtsratspraxis in Deutschland wird maßgeblich durch das Aktienrecht, die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie durch verschiedene Gesetzesmaßnahmen, wie z.B. das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geprägt.
Jenseits der bestehenden rechtlichen Verpflichtungen ist die Einhaltung von Corporate Governance-Standards jedoch auch zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor geworden: Ratingagenturen und institutionelle Investoren machen ihre Anlageentscheidung zunehmend von der Qualität der Corporate Governance eines Unternehmens abhängig.
Auch im Mittelstand zeigt sich ein deutlicher Trend zur intensiven Auseinandersetzung mit Fragen der Corporate Governance. Dies ist ein Ergebnis der aktuellen Deloitte-Mittelstands-Studie „Corporate Governance- Werte schaffen und bewahren“.
Deloitte unterstützt Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse bei der Bewältigung ihrer vielschichtigen Corporate Governance-Anforderungen. Unser Leistungsspektrum umfasst:
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