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Enforcement der Rechnungslegung

Seit Juli 2005 prüft die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) Abschlüsse von Unternehmen, die den deutschen Kapitalmarkt in Anspruch nehmen. Durch diese Prüfungen – die zusätzlich zur Prüfung der Abschlüsse durch den Aufsichtsrat und den Abschlussprüfer stattfinden – soll das Vertrauen der Kapitalanleger in eine vollumfängliche und konsistente Anwendung der Rechnungslegungsstandards gestärkt werden.

Prüfungen werden aus verschiedenen Gründen eingeleitet:

  • Anlassprüfung bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften
  • Verlangensprüfung,  falls der Bafin solche Anhaltspunkte vorliegen
  • Stichprobenprüfung ohne besonderen Anlass

Bislang wurden rund 60% der kapitalmarktorientierten Unternehmen geprüft – Ziel ist jedoch eine „full coverage“.

Fehlerfeststellungen sind bei DPR-Prüfungen keine Seltenheit: Laut dem Jahresbericht 2010 der DPR wurden bei ca. 24% der insgesamt 625 geprüften Unternehmen wesentliche Rechnungslegungsfehler festgestellt, insbesondere bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen.

Im Falle von Fehlerfeststellungen ordnet die Bafin eine Veröffentlichung der Fehler einschließlich der wesentlichen Teile der Begründung an.

Eine wesentliche Fehlerursache sieht die DPR in den komplexen internationalen Bilanzierungsstandards (IFRS). Deloitte-Experten unterstützen Sie:

  • Bei der präventiven Evaluierung von Bilanzierungsfragen
  • Bei der Projektorganisation und der Bearbeitung von Anfragen während der DPR-Prüfung

Ihre Ansprechpartner:

 

Prof. Dr. Frank Beine
Leiter Service Line Capital Markets
Tel +49 511-3023 202
fbeine@deloitte.de

Kirstin Gräbner-Vogel
Leiterin Enforcement Advisory Services
Tel +49 621-15901 26
kgraebnervogel@deloitte.de

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