Seit Juli 2005 prüft die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) Abschlüsse von Unternehmen, die den deutschen Kapitalmarkt in Anspruch nehmen. Durch diese Prüfungen – die zusätzlich zur Prüfung der Abschlüsse durch den Aufsichtsrat und den Abschlussprüfer stattfinden – soll das Vertrauen der Kapitalanleger in eine vollumfängliche und konsistente Anwendung der Rechnungslegungsstandards gestärkt werden.
Prüfungen werden aus verschiedenen Gründen eingeleitet:
Bislang wurden rund 60% der kapitalmarktorientierten Unternehmen geprüft – Ziel ist jedoch eine „full coverage“.
Fehlerfeststellungen sind bei DPR-Prüfungen keine Seltenheit: Laut dem Jahresbericht 2010 der DPR wurden bei ca. 24% der insgesamt 625 geprüften Unternehmen wesentliche Rechnungslegungsfehler festgestellt, insbesondere bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen.
Im Falle von Fehlerfeststellungen ordnet die Bafin eine Veröffentlichung der Fehler einschließlich der wesentlichen Teile der Begründung an.
Eine wesentliche Fehlerursache sieht die DPR in den komplexen internationalen Bilanzierungsstandards (IFRS). Deloitte-Experten unterstützen Sie:
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