Der deutsche Bundestag hat auf seiner Sitzung am 26. März 2009 das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet. Die Zustimmung durch den Bundesrat ist am 3. April 2009 erfolgt – das BilMoG trat dann am 29. Mai 2009 in Kraft. Damit ist das seit November 2007 bestehende Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.
Die wesentlichen Abweichungen der vom Bundestag beschlossenen Fassung zum BilMoG im Vergleich zu dessen Regierungsentwurf vom 21. Mai 2008 in Kurzform sind:
Erstanwendung:
Die neuen Bilanzierungsregeln sind verpflichtend für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden. Sie können freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden. Einige Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, gelten verpflichtend schon für das Geschäftsjahr 2009. Bilanzierungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen können - soweit dies möglich ist – schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.