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Chancen nutzen durch die E-Bilanz-Einführung


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Mit der Veröffentlichung des finalen Anwendungsschreibens zur E-Bilanz am 28.09.2011 hat das Bundesministerium der Finanzen die finalen Taxonomien veröffentlicht und die Einführung der E-Bilanz bestätigt. Somit ist die elektronische Abgabe der Steuerbilanz und der Steuer-GuV (bzw. alternativ einer Handelsbilanz und -GuV mit steuerlicher Überleitungsrechnung), der sog. „E-Bilanz“, für alle steuerpflichtigen bilanzierungspflichtigen Unternehmen für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, gesetzlich verpflichtend.*

Für die Unternehmen bedeutet die Einführung der E-Bilanz, dass sie den Steuerbehörden zukünftig Informationen elektronisch (und damit maschinenlesbar und -auswertbar) sowie in einer wesentlich detaillierteren Gliederungstiefe bereitstellen müssen, als dies bisher im Rahmen der Abgabe der Steuererklärung notwendig war. Um diesen Anforderungen zukünftig gerecht zu werden, müssen die Unternehmen häufig aufwendige Anpassungen an Finanzstrukturen, -prozessen und auch -systemen vornehmen.

Jedoch eröffnet die Einführung der E-Bilanz den Unternehmen auch eine Vielzahl von Möglichkeiten und Chancen, die Effizienz und Transparenz in bestehenden Prozessen und Strukturen im Unternehmen selbst zu steigern. Die Einführung der E-Bilanz kann etwa als Startpunkt für eine konzernweite Kontenplanharmonisierung, Prozessautomatisierung und -integration sowie für eine Verbesserung der Steuerdeklaration und Steuerplanung genutzt werden.

Erfahren Sie aus unserer Broschüre, wie Deloitte mit seinem E-Bilanz Readiness Assessment Unternehmen hilft, die E-Bilanz effizient einzuführen und dabei Chancen aus der E-Bilanz zu nutzen.

*Im Erstjahr wird die Abgabe der E-Bilanz in Papierform nicht beanstandet (sog. Nichtbeanstandungsregelung).

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