Es gibt eine Vielzahl von Anlässen, die die Erstellung eines Bewertungsgutachtens erforderlich macht. Dies können gesetzliche Vorschriften oder vertragliche Grundlagen wie der Abschluss aktienrechtlicher Unternehmensverträge, Verschmelzungen, Auf- und Abspaltungen oder Squeeze Outs sein. Daneben gibt es betriebswirtschaftlich motivierte Bewertungsanlässe wie Börsengang, Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen, Fusionen oder sonstige Kapitalmaßnahmen. Im Rahmen der externen Rechnungslegung sind Bewertungen regelmäßig aus Anlass der Bestimmung des Wertes einer Beteiligung, einer Kaufpreisallokation oder eines Impaimenttests vorzunehmen. Die gutachtliche Bewertung ist auch oft erforderlich, wenn es gilt, Erbauseinandersetzungen, Erbteilungen oder Abfindungsfälle im Familienrecht zu klären.
Je nach Anlass müssen bei der Bewertung von Unternehmen oder Unternehmensteilen spezifische gesetzliche Anforderungen aus Aktiengesetz, Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz oder Umwandlungsgesetz erfüllt werden, wobei insbesondere das Know How von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern gefragt ist. Die maßgeblichen Regelungen für die Erstellung von Bewertungsgutachten durch den Berufsstand enthält der Standard IDW S1 „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“. Demnach erstellen wir Bewertungsgutachten als neutraler Gutachter, Berater oder Schiedsgutachter. Wenn eine Bewertung nach dem Discounted Cash Flow-Verfahren oder Ertragswertverfahren vorgenommen wird oder eine Verprobung eines Wertes mit Multiples erfolgen soll, benötigen Bewertungsspezialisten neben methodischem Fachwissen auch Marktdaten, die nur unter Rückgriff auf Angebote von externen Finanzdienstleistern abgeleitet werden können.
Unser Angebot umfasst: