Internationale Rechnungslegungsvorschriften fordern bei Unternehmenszusammenschlüssen (Business Combinations) zwingend eine Bilanzierung nach der Erwerbsmethode. Der Erwerber hat die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, die übernommenen Schulden und alle nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen getrennt von einem entstehenden Goodwill zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) zum Zeitpunkt der Erlangung der Kontrolle anzusetzen (sog. Purchase Price Allocation).
Die Identifikation der anzusetzenden Vermögenswerte und Schulden erfolgt dementsprechend durch Untersuchung des Geschäftsmodells und der Finanzinformationen des erworbenen Unternehmens. Dabei werden regelmäßig - insbesondere im Sachanlagevermögen und bei den immateriellen Vermögenswerten - stille Reserven aufgedeckt. Einschlägige immaterielle Vermögenswerte sind Kundenbeziehungen und Auftragsbestände, Markenrechte und (technisches) Know How.
Neubewertungsbedarf entsteht, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit nicht dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Das angewendete Wertkonzept zielt auf einen sachverständigen Dritten ab und kann deshalb mit den Wertvorstellungen des tatsächlichen Erwerbers kollidieren, z.B. wenn eine erfolgreiche Marke erworben wird, die dann jedoch eingestellt und durch die Marke des Käufers ersetzt werden soll.
Bei größeren Unternehmenstransaktionen hat sich bewährt, im Rahmen des Due Diligence- Prozesses eine indikative Kaufpreisallokation vorzunehmen. Dabei werden wesentliche Werttreiber des Zielunternehmens identifiziert und überschlägig bewertet, sodass bereits im Zuge der Transaktionsverhandlungen indikative Werte für Goodwill und potentielle Abschreibungseffekte zur Verfügung stehen als auch Transparenz hinsichtlich der Zusammensetzung des Kaufpreises besteht.
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