Viele Unternehmen weisen in Einzel- oder Konzernabschlüssen betragsmäßig hohe Geschäfts- oder Firmenwerte oder immaterielle Vermögenswerte aus. Nationale wie internationale Rechnungslegungsvorschriften erfordern die regelmäßige Durchführung von Werthaltigkeitstests dieser Vermögenswerte, insbesondere sobald sich interne oder externe Anzeichen einer Wertminderung abzeichnen (Triggering Event Approach).
Im Bewertungsfokus stehen vor allem bilanzierte Kundenbeziehungen und Auftragsbestände, Markenrechte, (technisches) Know How und nicht zuletzt der Goodwill. Werthaltigkeitstests können jedoch auch für das Sachanlagevermögen und Finanzanlagen erforderlich sein. Eine Wertminderung eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) liegt vor, wenn der Buchwert (Carrying Amount) den erzielbaren Betrag (Recoverable Amount) übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten (Fair Value less Cost to Sell) und dem Nutzungswert (Value in Use) eines Vermögenswertes.
Beim Wertminderungstest handelt es sich um einen sehr komplexen Sachverhalt, dessen Resultat erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmensergebnis haben kann. Voraussetzungen für die effektive Durchführung des Impairment-Tests sind sowohl das sinnvolle Zusammenspiel von internem und externem Rechnungswesen als auch das Vorhandensein bewertungstheoretischer Expertise im Unternehmen. Erforderlich sind u.a. ein adäquates Risikomanagementsystem zur kontinuierlichen Überwachung der Indikatoren für Wertminderungsbedarf und zur Beobachtung und Dokumentation der Entwicklungstendenzen der bewertungsrelevanten Parameter.
Unser Angebot umfasst: