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Fairness Opinion

Im deutschen Aktienrecht ist verankert, dass Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft hinsichtlich unternehmerischer Entscheidungen (z.B. einer Akquisition) von persönlicher Haftung bei Fehlentscheidungen befreit werden, wenn Sie ihre Sorgfaltspflichten (Business Judgement Rule) beachten. Eine unternehmerische Entscheidung muss demnach in gutem Glauben, auf Grundlage angemessener Informationen, zum Wohle des Unternehmens und ohne Sonderinteressen bzw. sachfremde Einflüsse erfolgen. Diese Anforderungen gelten nicht nur für Vorstand und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften, sondern auch für die Geschäftsführung und andere Gremien anderer Rechtsformen.

Die sogenannte Fairness Opinion eines unabhängigen Sachverständigen dient zur Dokumentation eines Entscheidungsprozesses bei Transaktionen und zur Absicherung vor etwaigen Schadenersatzansprüchen bei unternehmerischen Fehlentscheidungen.
Anlass für eine Fairness Opinion können neben Kauf oder Verkauf von Unternehmen(steilen) auch ein öffentliches Übernahmeangebot (Stellungnahme der Zielgesellschaft nach § 27 WpÜG), Kapitalerhöhungen oder Restrukturierungsmaßnahmen sein.

Eine Fairness Opinion gemäß des Standards IDW S 8 „Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions“ ist eine fachliche Stellungnahme eines Wirtschaftsprüfers zur finanziellen Angemessenheit eines Transaktionspreises. Finanzielle Angemessenheit im Sinne des IDW S 8 liegt dann vor, wenn der zu beurteilende Transaktionspreis innerhalb einer Bandbreite von kapitalwertorientiert ermittelten Werten und zum Vergleich herangezogenen Transaktionspreisen (Maßstabsfunktion) liegt.
Fairness Opinions bestehen regelmäßig aus einem Opinion Letter und einem Valuation Memorandum, ein Factual Memorandum kann ergänzend erstellt werden. Der an den Auftraggeber gerichtete Opinion Letter umfasst in standardisierter Form die zusammengefasste schriftliche Stellungnahme, ob der Transaktionspreis aus finanzieller Sicht im Sinne des IDW S 8 angemessen ist. Neben den Rahmenbedingungen zu Auftrag und Auftragsdurchführung werden darin im Wesentlichen die unternehmerische Initiative, der Beurteilungsmaßstab, die angewandten Verfahren (beispielsweise Discounted Cash Flow, Börsenkursanalysen, Multiplikatoren), die Informationsbasis und wesentlichen Bewertungsparameter beschrieben. Das Valuation Memorandum enthält detaillierte Erläuterungen zur Bewertung und zur Transaktion. Es werden die Bewertungsmethoden und -annahmen sowie  Bewertungsergebnisse dargestellt. Außerdem wird über Entscheidungsanlass und -prozess, Börsenkursentwicklung sowie über Kapitalmarkt- und Transaktionsumfeld berichtet. Im Factual Memorandum werden alle wesentlichen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten und vom Wirtschaftsprüfer herangezogen Informationen und Unterlagen zusammengestellt. Valuation Memorandum und Factual Memorandum sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt.

Unser Angebot umfasst:

  • Opinion Letter
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  • Factual Memorandum
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