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Bewertung von Vermögenswerten

Die Frage nach dem Wert einzelner Vermögenswerte hat bei vielen Anlässen entscheidende Bedeutung. Bewertungsexpertise ist gefragt  bei Unternehmenszusammenschlüssen, Akquisitionen oder Veräußerungen; Steuerplanung; Bilanzierung; Insolvenz und Restrukturierung; Rechtstreit oder Versicherung sowie strategischer Planung.  Dabei sind häufig die Werte materieller oder immaterieller Vermögenswerte verlässlich und transparent festzustellen.  Zur Bewertung werden das marktpreisorientierte, kapitalwertorientierte oder kostenorientierte Verfahren herangezogen.

Die marktpreisorientierten Methoden sind vorrangig anzuwenden, haben jedoch in der Praxis mangels vorliegender Marktpreise bzw. geeigneter Vergleichsobjekte insbesondere bei der Bewertung des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens – mit Ausnahme der Bewertung von Grundstücken im Rahmen der Immobilienbewertung – lediglich eine untergeordnete Bedeutung. 
Dem kapitalwertorientierten Verfahren liegt die Annahme zugrunde, dass sich der Wert des Bewertungsobjektes aus dem Barwert der zukünftigen Cash Flows zum Bewertungsstichtag ergibt, die dem wirtschaftlichen Eigentümer während der erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes zufließen. Das kapitalwertorientierte Verfahren umfasst die folgenden vier Methoden: Unmittelbare Cash Flow-Prognose, Mehrgewinnmethode, Lizenzpreisanalogiemethode und Residualwertmethode. 
Beim kostenorientierten Verfahren wird für die Wertermittlung auf die Kosten der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung des zu bewertenden Vermögenswertes abgestellt. Das kostenorientierte Verfahren ist in der Regel nachrangig anzuwenden, soweit die beiden zuvor genannten Verfahren nicht in Betracht kommen. Häufige Anwendung findet es im Zuge der Bewertung von Maschinen und technischen Anlagen sowie im Rahmen der Rohstoffbewertung.

Unser Angebot umfasst:

  • Bewertung immaterieller Vermögenswerte
  • Bewertung von Maschinen und technische Anlagen
  • Immobilienbewertung
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