Viele Unternehmen weisen in ihren Einzelabschlüssen und Konzernabschlüssen betragsmäßig hohe immaterielle Vermögensgegenstände aus. Diese betreffen vorwiegend:
Diese Vermögenswerte sind jährlich auf Werthaltigkeit zu überprüfen. Nationale wie auch internationale Bewertungsvorschriften fordern die jährliche Durchführung von Impairmenttests (Werthaltigkeitsprüfungen). So z.B. SFAS 142 oder IAS 36. Hier sind, gegebenenfalls sogar erstmalig, weitere, bisher nicht bilanzierte immaterielle Vermögensgegenstände zu definieren und zu bewerten.
Auch bei Unternehmenstransaktionen wie Abspaltungen, Ausgliederungen oder Übertragungen sind ggfs. die Werte immaterieller Vermögensgegenstände festzustellen.
Die Durchführung und Prüfung von Bewertungen immaterieller Vermögensgegenstände sind hochkomplex und erfordern große praktische Erfahrungen. Unsere Spezialisten beraten und unterstützen mit ihren Erfahrungen unsere Mandanten zu sämtlichen Fragestellungen im Bereich der Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände.
Weiterhin unterstützen die Mitarbeiter unseres Fachbereichs unsere Jahresabschlussprüfer bei der Prüfung von Impairmenttests von immateriellen Vermögensgegenständen im Rahmen von Jahres- und Konzernabschlussprüfungen nach HGB, IAS/IFRS und US-GAAP. Denn insbesondere in Konzernabschlüssen werden meist sehr hohe Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewiesen. Hier bringen wir unsere langjährigen Erfahrungen bei der Durchführung von Bewertungen ein, um bei der Plausibilisierung der der Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände zugrunde liegenden Daten zu unterstützen. Des weiteren beraten wir Unternehmen, welche Bestandteile und Inhalte prüffähige Nachweise für einen Impairmenttest aufweisen sollten.