Öffentliche Bürgschaften seitens des Bundes und der Länder sind ein wichtiges Instrument der Förderung der deutschen Wirtschaft. Sie dienen dem Ziel, die Kreditaufnahme von Unternehmen zu erleichtern und kommen generell als Investitions- oder Betriebsmittelkredite für eine Reihe von Finanzierungszwecken in Frage.
Die Laufzeiten von Bürgschaften lassen sich flexibel an unterschiedliche Finanzierungsstrukturen sowie die jeweiligen betrieblichen Erfordernisse anpassen.
Die Bewilligung einer öffentlichen Bürgschaft hängt von den folgenden drei im Antragsverfahren zu bewertenden Kriterien ab, die alle kumulativ erfüllt sein müssen.

Die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips bedeutet dabei die Unmöglichkeit einer anderweitigen, d.h. privatwirtschaftlichen Finanzierung, z.B. aufgrund fehlender banküblicher Sicherheiten. Eine volkswirtschaftliche Förderungswürdigkeit ergibt sich bei besonderer regionaler und sektoraler Relevanz, wobei Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte, Einkommens- und weitere fiskalische Effekte sowie der Grad der Innovation des Vorhabens zu berücksichtigen sind. Die Betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit meint dagegen die Schuldendienstfähigkeit und eine gegebene Wahrscheinlichkeit der Kreditrückzahlung des Kreditgläubigers.
In einzelnen Bundesländern betreuen sogenannte Mandatare die Bürgschaftsprogramme der Länder. Für das Land Brandenburg steht Deloitte ab dem 1.1.2012 als Mandatar den Antragstellern und den Kreditinstituten als Ansprechpartner zur Verfügung.

Das Land Brandenburg gewährt gemäß seiner einschlägigen Richtlinie Bürgschaften zur Besicherung von neu zu gewährenden Krediten sowie von Avalen, soweit bankübliche Sicherheiten nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen. Bürgschaften können für folgende Maßnahmen gewährt werden:
• Erstinvestitionen und Nachfinanzierung von Investitionen sowie
• Beschaffung von Betriebsmitteln (einschließlich Avale)
Der Zweck ist betriebswirtschaftlich tragfähige und volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, die im Interesse des Landes Brandenburg liegen, zu realisieren. Bürgschaften dürfen dabei regelmäßig nur für Kredite übernommen werden, deren Rückzahlung durch den Kreditnehmer bei normalem wirtschaftlichem Ablauf erwartet werden kann. Die Gewährung von Bürgschaften an Unternehmen in Schwierigkeiten ist hierbei ausgeschlossen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Kreditgeber ihren Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum haben.
Anträge auf Bürgschaften bis zu einem Obligo in Höhe von € 1,0 - € 10,0 Mio richten Sie ab dem 01.01.2012 bitte an:
Landesbürgschaften Brandenburg
Deloitte & Touche GmbH
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam
Tel.: 0331-660-1791
Fax: 0331-660-1795
Internet: http://www.deloitte.com/de
Email: Buergschaften-Brandenburg@deloitte.de
• Landesbürgschaftsrichtlinie Brandenburg
• Prüfraster für staatliche Bürgschaften aus den Bürgschaftsrichtlinien des Bundes und der Länder
• Antragsformular Landesbürgschaften Brandenburg
• Anlagenverzeichnis zum Antrag
• Anlage "De minimis-Erklärung"
(die o.g. Dokumente werden zur Zeit aktualisiert. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.)