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FATCA - Es gibt viel zu tun

Die notwendigen Schritte für Versicherungen um einem US-Quellensteuerabzug zu entgehen


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Mit FATCA verpflichtet die US-Steuerbehörde IRS weltweit alle ausländischen Institutionen, die US-amerikanische Kunden betreuen oder Zahlungen aus US-Quellen weiterleiten, zu einer Offenlegung der Kunden- und Vertragsdaten ihrer US-Kunden. Dieser Verpflichtung müssen auch die deutschen (Lebens-)Versicherer ab 01. Januar 2013 nachkommen um einer 30%igen Quellensteuer auf US-basierte Erträge zu entgehen. Hierfür ist es entscheidend, dass die Versicherungsunternehmen ihre betroffenen Bestandskunden jederzeit effizient identifizieren können und gleichzeitig durch Anpassungen der Prozess- und IT-Landschaft in der Lage sind, Neukunden gemäß den FATCA Vorgaben einzustufen und zukünftig an die US-Steuerbehörde zu melden. Um einem US-Quellensteuerabzug zu entgehen ist es für die Versicherungen entscheidend, die notwendigen Schritte so früh wie möglich zu beginnen und am Stichtag Prozesse und Systeme gemäß den Anforderungen ausgerichtet zu haben.

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