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Basel III

Als Resultat aus der Finanzkrise müssen Banken in Zukunft deutlich strengere Eigenkapital- und Liquiditätsregeln erfüllen. Das neue Regelwerk „Basel III“ soll vom Jahr 2013 an in Kraft treten. Dabei soll das Kernkapital bis 2015 von derzeit vier auf mindestens sechs Prozent der so genannten „risikogewichteten Aktiva“ steigen. Am 20. Juli 2011 hat die EU-Kommission den Entwurf der CRD IV vorgestellt und so einen wichtigen Schritt zur Umsetzung von Basel III in europäisches Recht gemacht. Allerdings geht der Umfang der CRD IV über das Baseler Regelwerk hinaus: Das so genannte „Single Rule Book“ soll zu einem europaweit harmonisierten Bankenaufsichtsrecht führen; nationale Wahlrechte werden weitgehend entfallen. Damit gehen die Auswirkungen des neuen Regelwerks weit über das Meldewesen hinaus und führen auch zu Anpassungsbedarf bei bestehenden Geschäftsmodellen und Gesamtbanksteuerungskonzepten. Für die wichtigsten Regelungen enthält Basel III allerdings Übergangsfristen, die auch von der CRD IV grundsätzlich übernommen werden.

Deloitte bündelt für die Basel III-Beratung das Know-how aus den Bereichen Banken, IT sowie Projekt- und Veränderungsmanagement und bietet so individuelle und optimierte Lösungen für die Auswirkungsanalyse und Umsetzung der neuen Anforderungen.  

Weiterführende Informationen:


EU-Kommission zu den Eigenkapitalvorschriften
Basel III: A global regulatory framework for more resilient banks and banking systems
Basel III: International framework for liquidity risk measurement, standards and monitoring
Guidance for national authorities operating the countercyclical capital buffer
Results of the comprehensive quantitative impact study

Kontakt:

Name:
Michael Cluse
Unternehmen:
Deloitte
Position:
Director
Telefonnummer:
+49 (0)211 8772 2464
E-Mail
mcluse@deloitte.de

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