Basel IIIHarmonisierung des europäischen Bankenaufsichtsrechts |
Als Resultat aus der Finanzkrise müssen Banken in Zukunft deutlich strengere Eigenkapital- und Liquiditätsregeln erfüllen. Im Zuge der Harmonisierung des europäischen Bankenaufsichtsrechts soll ein einheitliches Regelwerk („Single Rule Book“) in Form einer EU-Verordnung („CRR“) weite Teile des nationalen Aufsichtsrechts ablösen.
Verhandlungen dauern an
Da die Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, der EU-Ratspräsidentschaft und EU-Parlament über die detaillierten Ausgestaltung der europäischen Anforderungen weiterhin andauern, konnte das angestrebte Inkrafttreten zum 1. Januar 2013 nicht gehalten werden. Eine Verschiebung um mindestens sechs, evtl. auch 12 Monate ist zu erwarten. Eine offizielle Aussage zum weiteren Zeitplan steht aber derzeit noch aus. Ferner ist noch unklar, in welcher Form die Anfang Januar 2013 vom Baseler Ausschuss veröffentlichten Nachbesserungen bei der Liquiditätskennzahl LCR in die CRR einfließen werden.
Die Zuständigkeiten für das aufsichtsrechtliche Meldewesen (Inhalte und Formate) werden im Zuge des Single Rule Books auf die EBA übergehen, was zum Teil umfassende Neuerungen mit sich bringt. Zum Teil wurden von der EBA bereits Entwürfe für neue Meldeformulare, den sogenannten ITS-Bögen (Implementing Technical Standards) veröffentlicht. Weiterhin bedingt das Single Rule Book, dass IFRS-Bilanzierer ihr Meldewesen zwingend auf IFRS-Zahlen umstellen müssen.
Aufsichtsrechtlicher Neuerungsprozess nicht mit Basel III abgeschlossen
Die Kapitalanforderungen für das Handelsbuch und Verbriefungen bleiben unter Basel III grundsätzlich unverändert. Diesen Themen hat sich der Baseler Ausschuss in separaten Konsultationspapieren gewidmet. Die angestrebte umfassende Überarbeitung der Behandlung von Handelsbuchpositionen wird dabei unter der Überschrift „Fundamental Review of the Trading Book“ vorangetrieben. Damit zeichnet sich ab, dass auch nach vollständiger Umsetzung von Basel III der aufsichtsrechtliche Neuerungsprozess nicht abgeschlossen sein wird. Für 2013 werden für die Behandlung des Handelsbuchs ein überarbeitetes Konsultationspapier und eine quantitative Auswirkungsstudie erwartet.
Deloitte bündelt für die Basel III-Beratung das Know-how aus den Bereichen Banken, IT sowie Projekt- und Veränderungsmanagement und bietet so individuelle und optimierte Lösungen für die Auswirkungsanalyse und Umsetzung der neuen Anforderungen.
Weiterführende Informationen:
EU-Kommission zu den Eigenkapitalvorschriften
Basel III: A global regulatory framework for more resilient banks and banking systems
Basel III: International framework for liquidity risk measurement, standards and monitoring
Guidance for national authorities operating the countercyclical capital buffer
Results of the comprehensive quantitative impact study