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AIFM

Richtlinie über die Regulierung von Managern alternativer Investmentfonds


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Am 21. Juli 2011 ist die Richtlinie zur Regulierung von Managern alternativer Investmentfonds (AIFM) inkraftgetreten. Da die Umsetzung dieser EU-Richtlinie in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten innerhalb von zwei Jahren zu erfolgen hat, ist mit dem Inkrafttreten der bindenden nationalen Regelungen Mitte des Jahres 2013 zu rechnen. Zur Konkretisierung der als Rahmenrichtlinie ausgestalteten AIFM-Richtlinie wurde die europäische Aufsichtsbehörde ESMA von der EU aufgefordert, bis zum 16. November 2011 Vorschläge zu den Durchführungsbestimmungen (Level II-Maßnahmen) zu erarbeiten.

Manager von AIF werden zukünftig im jeweiligen Mitgliedsstaat eine Zulassung benötigen und umfangreiche Anforderungen hinsichtlich der Eigenkapitalausstattung, des Risiko- und Liquiditätsmanagements, der regelmäßigen Bewertung der Assets, der Berichterstattung und Offenlegung sowie der Einrichtung von Verwahrstellen einzuhalten haben.

Die AIFM-Richtlinie fordert darüber hinaus, den Vertrieb von AIF nur auf Basis einer Vertriebszulassung zu gestatten; diese ist im Rahmen der jeweiligen nationalen Gesetzgebung auszugestalten.

Durch die vorgesehene Möglichkeit zur Beantragung eines sog. „Europäischen Passes“ kann die Erlaubnis zur Vermarktung auf alle Mitgliedsstaaten ausgeweitet werden.

AIFM-Richtlinie (Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vom 1. Juli 2011)

Vortrag VGF Kompetenztag 29. März 2012

Veranstaltungsreihe AIFM-Richtlinie - Zeit zu handeln

Anfrage der Europäischen Kommission an die ESMA (vormals: CESR) zu Level II-Maßnahmen

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Unternehmen:
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