Das 50,2-Hz-Problem: Herausforderung für VerteilnetzbetreiberZur Umsetzung der Systemstabilisierungsverordnung (SysStabV) |
Energieversorgungsunternehmen bzw. die Verteilnetzbetreiber Strom müssen in den kommenden zweieinhalb Jahren die Umrüstung von mehreren hunderttausend Photovoltaik-Anlagen in ihrem Netz organisieren. Dies regelt die neue Systemstabilitätsverordnung (SysStabV), die von Bundestag und Bundesrat bestätigt wurde. Hintergrund ist das so genannte 50,2-Hertz-Problem, das bei erhöhter Einspeisung von Wind- und Solarstrom im Netz zu Blackouts führen kann.
50,2 Hertz können zum Problem werden
Ältere PV-Anlagen schalten bei einer Überschreitung der Netzfrequenz von 50,2 Hz unverzüglich ab; bei einer Unterschreitung der Grenze wiederrum unverzüglich zu. Aufgrund der mittlerweile signifikanten PV-Kapazitäten im Mittelspannungs- und Niederspannungs-Netz werden Systemausfälle durch mögliche simultane An- bzw. Abschaltungen von Kapazitäten im Gigawatt-Bereich befürchtet.
Verteilnetzbetreiber verantwortlich für PV-Nachrüstung
Die SysStabV soll dieses Problem durch die Vorgabe neuer technischer Anforderungen und Anordnung von Nachrüstungen von bestimmten PV-Anlagen beheben. Für die Umsetzung der Verordnung sind die Verteilnetzbetreiber Strom verantwortlich. Die Kosten hierfür können jeweils zur Hälfte auf die Netzentgelte (als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten) und die EEG-Umlage angerechnet werden. Jedoch müssen die Verteilnetzbetreiber in Vorleistung gehen. Laut BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. sind hiervon deutschlandweit ca. 9 GW installierter PV-Leistung betroffen, die sich auf etwa 315.000 Anlagen verteilen.
Knappe Fristen und hoher Verwaltungsaufwand
Nach § 2 SystStabV müssen in der Mittelspannungsebene PV-Anlagen mit mehr als 30 kW Leistungskapazität, die nach dem 30. April 2001 und vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, mit Frist bis zum 31. Mai 2014 nachgerüstet werden (siehe § 8 Abs. 4 SystStabV). Für Anlagen der Niederspannungsebene enden die Fristen teilweise bereits im August 2013. Verteilnetzbetreiber müssen daher mit einem hohen administrativen Aufwand für die rechtzeitige Koordination mit Eigentümern und Dienstleistern wie auch im eigenen Kapazitätsmanagement rechnen. Auch rechtliche Probleme bis hin zu Gewährleistungsansprüchen müssen beachtet werden.
Energiewirtschaftliche Hilfestellung und Unterstützung im Projektmanagement
Deloitte unterstützt Verteilnetzbetreiber bei den anstehenden Herausforderungen durch eine fachliche und erprobte Koordination in der Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung der Stabilisierungsverordnung in ihrem Netzgebiet. Dies umfasst eine zügige Analyse und Abschätzung des Projektumfangs sowie die Kalkulation des Aufwands.
Für Projektplanung und begleitendes Fortschrittscontrolling nutzen wir erprobte Werkzeuge. Dabei bringen wir auch unsere Erfahrung aus der Begleitung von Verteilnetzbetreiber in ähnlichen Themenstellungen ein. Gerne besprechen wir mit Ihnen die neuen Herausforderungen und wie Sie sie erfolgreich und nachhaltig bewältigen können.