Wir reduzieren Ihre Stromkosten |
1. EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz
Mit dem EEG 2012 kommen mehr Unternehmen in den Genuss der Begrenzung der EEG-Umlage. Dies sichert nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit, sondern für Ihr Unternehmen bares Geld. Ab 2012 beträgt die EEG-Umlage 3,592 Cent/kWh. Bereits für Stromverbräuche oberhalb von 1 GWh an einer Abnahmestelle könnte sich ein Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lohnen, wenn die Stromkosten mehr als 14 Prozent an der Bruttowertschöpfung des Unternehmens ausmachen. Die Voraussetzungen der sog. besonderen Ausgleichsregelung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes ist von einem Wirtschaftsprüfer auf der Grundlage des Jahresabschlusses für das letzte Geschäftsjahr nachzuweisen. Ab einem Stromverbrauch von 10 GWh muss zudem eine Zertifizierung des Energieverbrauchs und der Verringerungspotentiale erfolgen. Der Antrag auf Begrenzung muss jeweils bis zum 30.6. eines Jahres für eine Begrenzung für das folgende Kalenderjahr beim BAFA vollständig eingereicht sein.
2. Energie- und Stromsteuer
Die letzte große Änderung der Energie- und Stromsteuer erfolgte zum Jahreswechsel 2010/2011. Die nächste große Änderung steht für 2013 an. Das Energiekonzept der Bundesregierung macht die Weitergeltung des Spitzenausgleichs von der Einführung von Energiemanagementsystemen (EnMS) abhängig. Kostenerhöhungen drohen, wenn Sie nicht hinreichend vorbereitet sind. Die Tücken stecken im Detail. Zum Teil werden diese erst in einer Betriebsprüfung durch das Hauptzollamt entdeckt. Richten Sie Ihre Prozesse innerhalb des Unternehmens ein und beugen Sie Steuernachzahlungen oder Rückzahlungen von bereits gewährten Steuerentlastungen sowie die Einleitung von Bußgeldverfahren vor.
3. Energiemanagementsysteme
Aber auch ohne dass dies von regulatorischer Seite gefordert wird, kann ein Energiemanagementsystem im Unternehmen durch effizientere Nutzung von Energie zu signifikanten Kosteneinsparungen führen. Die systematische Erfassung des Verbrauchs führt zu einer Transparenz des Energiebedarfs von Anlagen und Prozessen in Ihrem Unternehmen. Durch Lastganganalysen können versteckte Verbrauchsschwerpunkte aufgedeckt und Optimierungsmöglichkeiten im effizienten Umgang mit Energie aufgezeigt werden. Die Einführung eines freiwilligen Energiemanagementsystems sichert zudem verbesserte Konditionen bei Finanzierungen durch gutes Investorenranking bzgl. Energieaspekte. In der Darstellung des Unternehmens nach außen wirken sich Klima- und Umweltschutzerfolge positiv auf das Unternehmensimage aus. Zudem erhalten Sie eine solide Datengrundlage für produkt- bzw. unternehmensweite Bilanzen (z.B. carbon accounting) oder entsprechenden (supply chain-)Anfragen.
Nutzen Sie die Potentiale für Ihr Unternehmen. Sofern noch nicht geschehen, leiten Sie in Ihrem Unternehmen bereits jetzt die notwendigen Maßnahmen ein. Mit Sicherheit stärkt allein die Einführung eines Energiemanagementsystems das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiter im Umgang mit Energie und Strom. Angenehmer Nebeneffekt: Allein dadurch lassen sich die Stromkosten senken!
Jedes Unternehmen ist daher gut beraten, Einsparpotentiale nicht nur beim Erwerb von Energie, sondern auch beim Verbrauch zu erkennen und optimal auszuschöpfen.