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Das neue Mehrwertsteuergesetz (nMWSTG), welches am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, beinhaltet rund 50 weitreichende Änderungen. Dazu gehören unter anderem die Bestimmungen zur Steuerpflicht, zum Ort der Leistungserbringung, zum Vorsteuerabzug oder zu Verjährungsfristen und Strafmass.

