Die Vermögensverwaltung kollektiver KapitalanlagenDer Weg zur FINMA Bewilligung |
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Neu sollen grundsätzlich, mit wenigen Ausnahmen, alle Schweizer Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen, also auch Schweizer Vermögensverwalter von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen, dem KAG unterstellt werden.

Die Vermögensverwaltung kollektiver Kapitalanlagen
