Der Weg zum revidierten Gesetz
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Das internationale regulatorische Umfeld befindet sich im Umbruch und auch die Fondswelt bleibt davon nicht verschont. Um diesen Veränderungen Rechnung zu tragen, wird in der Schweiz das Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen („Kollektivanlagengesetz“) revidiert. Die Revision verfolgt im Wesentlichen die Ziele, die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz zu erhalten und den Anlegerschutz zu verbessern. Die Vernehmlassungsfrist ist am 7. Oktober 2011 abgelaufen und der Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse wurde vom Eidgenössischen Finanzdepartement EFD am 23. Dezember 2011 veröffentlicht. Die entsprechende Botschaft zur Teilrevision des Kollektivanlagengesetz („Botschaft“) wurde vom Bundesrat am 2. März 2012 verabschiedet. Die Vorlage soll noch dieses Jahr im Parlament beraten werden und anfangs 2013 in Kraft treten.