Wir haben bereits einigen hochkarätigen Kunden aus dem Finanzdienstleistungssektor dabei geholfen, ihren Ansatz zur Einhaltung von Sanktionen zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf die Regelungen der US-Behörde zur Kontrolle von Auslandsvermögen OFAC (Office of Foreign Asset Control) sowie die Bestimmungen anderer Institutionen wie der EU und der UN, die ebenfalls Verbotsverfügungen aussprechen.
Bei Banken, Wertpapier- oder Investmentgesellschaften, deren Transaktionen ganz oder teilweise in US-Dollar abgewickelt werden, besteht die Gefahr, dass sie gegen die Regeln des OFAC verstossen. Die OFAC-Sanktionen gelten auch für Versicherungs-
gesellschaften, wenn an einem Schadenfall ein sanktioniertes Land oder eine sanktionierte Person beteiligt ist. Verstösse können zu strafrechtlicher Verfolgung mit Gefängnisstrafen von bis zu 10 Jahren und Geldstrafen pro Schadenfall von bis zu USD 1 Million für Unternehmen und bis zu USD 100 000 für Einzelpersonen führen. Darüber hinaus können zivilrechtliche Strafen von bis zu USD 250 000 pro Verstoss festgesetzt werden.