Die Effizienz, Effektivität und Ordnungsmäßigkeit von automatisch verarbeiteten und gespeicherten Daten werden oft falsch eingeschätzt: Informationssysteme beruhen auf Arbeitsprozessen, die auch hohe Risiken beinhalten können, falls diese nicht zweckmäßig definiert, beurteilt und kontrolliert werden. Aufgrund ihrer Komplexität sind auch die technischen Informationssysteme nicht fehlerfrei. Gelegentlich erzeugen sie falsche und ungültige Daten aus einer Vielzahl von Gründen. Mit der steigenden Zahl an gesetzlichen und unternehmensinternen Anforderungen an den Einsatz von IT, technisch versierteren Security Bedrohungen, Datenqualitätsproblemen und Geheimhaltungspflichten, müssen Unternehmen heute mehr denn je die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Informationen und deren zugrundeliegenden Systemen sicherstellen. Die Durchführung von Prüfungen sind ein wesentlicher Bestandteil zur Abschwächung der Geschäftsrisiken sowie zur Steigerung von Wertschöpfung und Effizienz.
Die Ordnungsmäßigkeitspflicht stellt ein wesentliches Kriterium bei Entwicklung und Betrieb von rechnungslegungsrelevanten Systemen dar. Deshalb ist es wichtig ausreichende Kenntnisse über die gesetzlichen Anforderungen zu haben, wie bspw die Vorgaben aus den §§ 131, 132 BAO und dem Fachgutachten KFS/DV1. In der Folge müssen diese dann richtig und effizient für das Unternehmen umgesetzt werden. Eine Nichteinhaltung oder Vernachlässigung kann bei Betriebsprüfung, Abschlussprüfung oder gerichtlichen Auseinandersetzungen nachteilige Auswirkungen mit sich bringen.
Alexander Ruzicka
Partner | Audit
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