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Corporate Governance

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass der konstruktive Austausch zwischen Aufsichtsrat, Vorstand und Abschlussprüfer eine wesentliche Voraussetzung für eine effektive Corporate Governance darstellt.
Entscheidend sind der ständige und offene Dialog und die Bereitschaft, auch schwierige Fragen offen anzusprechen:

  • Komplexe Bilanzierungsfragen
  • Risikomanagement
  • Risikobehaftete Geschäftsfelder
  • Wesentliche Entscheidungen und Beurteilungen des Vorstands oder Vorgehensweisen
  • Einschätzungen des Abschlussprüfers

Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene ist die Entwicklung der Corporate Governance in vollem Gange. Zahlreiche Vorschläge zur Weiterentwicklung wurden zwischenzeitlich in geltendes Recht umgesetzt. Diese Entwicklung ist noch nicht beendet. So wollen die Europäische Kommission und der österreichische Gesetzgeber entsprechend dem US-amerikanischen Sarbanes-Oxley Act den Anlegerschutz weiter erhöhen und die Verantwortung von Vorstand und Aufsichtsrat zum Teil erheblich ausweiten.

Die Einhaltung von rechtlichen und freiwilligen Corporate Governance-Standards ist zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor geworden. Ratingagenturen und institutionelle Investoren machen ihre Anlageentscheidung zunehmend von der Qualität der Corporate Governance eines Unternehmens abhängig. Die Corporate Governance-Regeln strahlen aber auch auf sonstige nicht börsennotierte Gesellschaften und öffentliche Unternehmen aus.

Wir unterstützen die betroffenen Unternehmen und ihre Organe bei der Bewältigung der vielschichtigen Corporate Governance-Anforderungen. Unser ganzheitlicher Beratungsansatz gliedert sich in sechs wesentliche Serviceangebote.

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