Neben den gesetzlichen und freiwilligen Abschlussprüfungen führen wir häufig Sonderprüfungen durch. Diese ergeben sich teilweise aus gesetzlichen Vorschriften, wie z. B. bei Gründungen, Verschmelzungen oder Übernahmeverfahren. Freiwillige Sonderprüfungen betreffen die Prüfung interner Kontrollsysteme und betrieblicher Abläufe, die Prüfung von Planungs-, Investitions- und Kostenrechnungen, Kreditwürdigkeitsprüfungen sowie sonstige fokussierte Prüfungen.