Sie entwickeln neue oder wesentlich verbesserte Materialien, Verfahren, Methoden, Systeme, Anlagen, Maschinen oder Produkte?
Dann sichern Sie sich die seit 2011 auf 10% erhöhte Forschungsprämie, übrigens auch:
Als Forschungsaufwendungen gelten:
Ab 2011 beträgt die erhöhte Forschungsprämie 10% der Forschungsaufwendungen, die Sie in Cash erhalten. Ab 2012 ist die Grenze der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen für Auftragsforschung auf 1 Mio. Euro angehoben.
Ab 1.1.2013 ist als Voraussetzung für die Forschungsprämie ein verpflichtendes FFG-Gutachten vorgesehen. Die Anforderung des Gutachtens über Finanzonline mit gezielten, limitierten Projektbeschreibungen muss auf Anhieb „sitzen“! Für noch nicht abgeschlossene mehrjährige Projekte steht zusätzlich eine kostenpflichtige, bindende Forschungsbestätigung des Finanzamtes zur Verfügung. Mit der Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers kann auch ein Feststellungsbescheid über die Bemessungsgrundlage beantragt werden.
In einem unverbindlichen Beratungsgespräch evaluieren wir die Möglichkeiten zur erstmaligen oder zusätzlichen Beantragung der Forschungsprämie in Ihrem Geschäftsfeld. Nach Auftragserteilung identifizieren wir in weiterführenden Gesprächen gezielt förderungswürdige Projekte. Danach erhalten Sie unsere Unterstützung bei der Dokumentation und Formulierung der entsprechenden Projekte und aller zur Beantragung notwendigen Unterlagen. Selbstverständlich fordern wir für Sie auch gerne das FFG-Jahresgutachten oder ein Projektgutachten an und unterstützen Sie bei der Beantragung einer Forschungsbestätigung bzw. eines Feststellungsbescheides.
Herbert Kovar
Partner | Tax
+43 1 537 00-3600
Susanne Spatz
Manager | Tax
+43 1 537 00-7700
Manuela Eminger
Manager | Tax
+43 1 537 00-5614