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Tax Grants - Forschungsprämie

Sichern Sie sich Ihre maximalen Steuervorteile für Forschung und Entwicklung

Sie entwickeln neue oder wesentlich verbesserte Materialien, Verfahren, Methoden, Systeme, Anlagen, Maschinen oder Produkte?

ForschungsprämieDann sichern Sie sich die seit 2011 auf 10% erhöhte Forschungsprämie, übrigens auch:

  • für fehlgeschlagene Forschung und Entwicklung
  • bei steuerlichen Verlusten
  • für die Entwicklung bestimmter Software
  • als Auftragsforscher
  • für experimentelle Entwicklung bis zur Produktionsreife

Als Forschungsaufwendungen gelten:

  • Löhne und Gehälter
  • Investitionen in das Anlagevermögen
  • sonstige Aufwendungen und zugekaufte Teilleistungen
  • Gemeinkosten
  • Zinsen
Höhe Ihres Steuervorteils

Ab 2011 beträgt die erhöhte Forschungsprämie 10% der Forschungsaufwendungen, die Sie in Cash erhalten. Ab 2012 ist die Grenze der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen für Auftragsforschung auf 1 Mio. Euro angehoben.

Neue Rechtslage

Ab 1.1.2013 ist als Voraussetzung für die Forschungsprämie ein verpflichtendes FFG-Gutachten vorgesehen. Die Anforderung des Gutachtens über Finanzonline mit gezielten, limitierten Projektbeschreibungen muss auf Anhieb „sitzen“! Für noch nicht abgeschlossene mehrjährige Projekte steht zusätzlich eine kostenpflichtige, bindende Forschungsbestätigung des Finanzamtes zur Verfügung. Mit der Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers kann auch ein Feststellungsbescheid über die Bemessungsgrundlage beantragt werden.

Unsere Leistungen

In einem unverbindlichen Beratungsgespräch evaluieren wir die Möglichkeiten zur erstmaligen oder zusätzlichen Beantragung der Forschungsprämie in Ihrem Geschäftsfeld. Nach Auftragserteilung identifizieren wir in weiterführenden Gesprächen gezielt förderungswürdige Projekte. Danach erhalten Sie unsere Unterstützung bei der Dokumentation und Formulierung der entsprechenden Projekte und aller zur Beantragung notwendigen Unterlagen. Selbstverständlich fordern wir für Sie auch gerne das FFG-Jahresgutachten oder ein Projektgutachten an und unterstützen Sie bei der Beantragung einer Forschungsbestätigung bzw. eines Feststellungsbescheides.

Kontakt

Herbert Kovar
Partner | Tax
+43 1 537 00-3600

Susanne Spatz
Manager | Tax
+43 1 537 00-7700

Manuela Eminger
Manager | Tax
+43 1 537 00-5614

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