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Tax Litigation (Rechtsmittelverfahren und Finanzstrafrecht)

Wenn bei einer Betriebsprüfung keine Einigung mit der Behörde absehbar ist, wenn Rechtsmittel streitig werden können und wenn auch nur das geringste Risiko eines Finanzstrafverfahrens besteht: Immer dann steht unser Tax Litigation Team in den Startlöchern.

Warum hat Deloitte ein eigenes Tax Litigation Team?

Manche meinen: „Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand“. Das stimmt bis zu einem gewissen Ausmaß, man kann aber an der Küste segeln, und wir wissen, worauf es in streitigen Fällen ankommt: 

  • Wir analysieren den Verfahrensstand unabhängig vom involvierten laufenden Berater.
  • Wir bilden ein Urteil darüber, wie das Verfahren aus dem Blickwinkel von UFS/VwGH/Strafreferent gesehen würde.
  • Wir bringen unsere verhandlungstaktischen Erfahrungen ein, um ein Rechtsmittelverfahren doch noch zu vermeiden.
  • Wir zeigen Ihnen allfällige Verfahrensfehler der Behörde auf.
  • Und wenn ein Rechtsmittel unumgänglich ist: dann bereiten wir Ihre Rechtsposition so vor, dass sie auch vor dem VwGH die größtmögliche Chance hätte.

Im Vorfeld von behördlichen Erhebungen unterstützen wir unsere Klienten bei abgabenrechtlichen Offenlegungen (Selbstanzeigen). Das österreichische Offenlegungssystem bietet mit der Selbstanzeige eine im internationalen Vergleich attraktive Möglichkeit, die Steuersituation  - gleichgültig ob im Privatbereich oder innerhalb des Unternehmens – geschützt vor strafrechtlicher Verfolgung mit der Behörde zu diskutieren. Dazu braucht es eine umfassende und sorgsame Beratung.
 
Unser Tax Litigation Team umfasst Spezialisten in den Bereichen Kapitalvermögen, internationale Amtshilfe, Zollrecht, Abgabenverfahren und Unternehmenssteuern.

Kontakt

  • Bernhard Gröhs
  • Klaus Wiedermann
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