Die gutachterliche Bewertung umfasst im Wesentlichen eine Unternehmensbewertung die den Anforderungen eines Gutachtens entspricht. Die Erstellung eines Gutachtens kann aus verschiedenen Gründen wie beispielsweise Verschmelzungen bzw. Umgründungen im Allgemeinen, Squeeze-Outs oder zu steuerlichen Zwecken nötig sein. Eine diesen Kriterien entsprechende Bewertung wird regelmäßig in Anlehnung an den österreichischen Standard, das Fachgutachten KFS/BW1 zur Bewertung von Unternehmen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, durchgeführt. Der Bewertungszweck hierbei ist in der Regel die Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswertes. Ein objektivierter Unternehmenswert ist ein typisierter Zukunftserfolgswert, der sich bei Fortführung des Unternehmens unter Berücksichtigung der aktuellen Situation und Konzepts des Unternehmens ergibt. Eventuelle Synergien und unterschiedliche individuelle Ziele bzw. Wertvorstellungen werden hier vernachlässigt sowie steuerliche Verhältnisse typisiert.