Während materielles Vermögen wie Fertigungsanlagen und Rohstoffe in der Vergangenheit die zentralen Erfolgskriterien eines Unternehmens darstellten, sind die Erfolgsfaktoren der heutigen Dienstleistungsgesellschaft überwiegend in immateriellen Vermögenswerten gebündelt. Internationale Rechnungslegungsvorschriftenwie IFRS 3 tragen dieser Entwicklung Rechnung indem sie bei Unternehmenszusammenschlüssen zwingend die Aufteilung des Kaufpreises auf die erworbenen immateriellen Vermögenswerte fordern (sog. Purchase Price Allocation). Hierzu sind zunächst die erworbenen immateriellen Vermögenswerte zu identifizieren und anschließend entsprechend den einschlägigen Verfahren zu bewerten. Solche immateriellen Vermögenswerte können bspw. umfassen: Marken, Kundenbeziehungen, Technologien (Patente) etc. Bestimmte immaterielle Vermögenswerte wie auch ein etwaiger Firmenwert (Goodwill) sind gem. IAS 36 mindestens jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) zu unterziehen, welcher ebenfalls zahlreichen methodischen Vorgaben zu genügen hat. Angesichts der wesentlichen bilanziellen Bedeutung steht die Bewertung immaterieller Vermögenswerte auch regelmäßig im Fokus der Konzernabschlussprüfung sowie ggf. der Enforcement-Stellen.
Victor Purtscher
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