GD-Stv. Hartinger wechselt vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zu DeloitteDeloitte Consulting verstärkt damit die |
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Die seit August 2003 amtierende Generaldirektorin-Stellvertreter des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger Mag. Beate Hartinger wechselt ab 1. April zu Deloitte und wird dort als Geschäftsführerin gemeinsam mit DI Gerhard Feuchtmüller den Bereich Healthcare Consulting weiterentwickeln.
In einer heute vom Hauptverband veröffentlichten Presseaussendung erklärte die Gesundheitsökonomin und exzellente Kennerin des heimischen Gesundheitswesens:
„Der Gesundheitsmarkt wird auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten der zentrale Hoffnungsmarkt der Zukunft bleiben. Will man nicht einfach den Sparstift zücken, sind die Herausforderungen im öffentlichen Sektor des Gesundheitswesens nur durch die Rückbesinnung auf die Ergebnisqualität zu meistern.
Deloitte Österreich bietet derzeit als einziges Beratungsunternehmen nennenswerte Initiativen in diesem Zukunftsthema, die ich noch verstärken werde“.
Über Deloitte
Deloitte ist eine der führenden Prüfungs- und Beratungsgesellschaften in Österreich. Als einzige der „Big Four“ bietet Deloitte ein umfassendes Leistungsspektrum aus Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Corporate Finance-Beratung. Deloitte Österreich betreut Unternehmen und Institutionen jeder Rechtsform und Größe aus fast allen Wirtschaftszweigen.
„Deloitte“ ist die Marke unter der zehntausende engagierten Mitarbeiter in unabhängigen Unternehmen, weltweit zusammenarbeiten, um einer ausgesuchten Klientel ein breites Leistungsportfolio in den Kernbereichen Wirtschaftsprüfung, Consulting, Financial Advisory, Risk Management und Steuerberatung zu bieten. Diese Unternehmen sind Mitglieder von Deloitte Touche Tohmatsu („DTT“), einem Schweizer Verein. Jedes Mitgliedsunternehmen ist in einer bestimmten geografischen Region tätig und untersteht den Gesetzen und Vorschriften des Landes oder der Länder, in dem oder in denen dieses Unternehmen seiner Geschäftstätigkeit nachgeht. DTT unterstützt die Koordinierung der Zusammenarbeit der Mitgliedsunternehmen, ist allerdings selbst kein Dienstleister. DTT und dessen Mitgliedsunternehmen sind selbstständige und eigenständige rechtliche Einheiten, die den jeweils anderen Unternehmen keinerlei Verpflichtungen auferlegen können. Weder DTT noch dessen Mitgliedsunternehmen haften für das Handeln oder Unterlassen des/der jeweils anderen. Die Unternehmensstruktur der einzelnen Mitgliedsunternehmen wird durch die jeweils geltenden nationalen Gesetze, Vorschriften, Geschäftspraktiken und sonstige Faktoren bestimmt. Jedes Mitgliedsunternehmen ist berechtigt, die Erbringung von Dienstleistungen in seiner Region durch seine Tochterunternehmen, verbundene Unternehmen und/oder sonstige Organisationen zu gewährleisten.
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