|
Im Anschluss an erfolgreiche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten erfolgt häufig die Demonstration der Vorhabensergebnisse unter Berücksichtigung Markt relevanter Voraussetzungen. Die dazu erforderlichen Aufwendungen für Pilotläufe, Vertriebs- und Marketingaktivitäten, ggf. im Zusammenspiel mit weiteren europäischen Partnern, sind sehr kostenintensiv und mit einigen Unwägbarkeiten versehen. Um dieses wirtschaftliche und technische Risiko zu reduzieren, unterstützen die Länder, der Bund und insbesondere die EU solche Vorhaben mit umfangreichen Fördermitteln.
Vergleichbar mit der FuE-Förderung stellen sich auch hier die folgenden Eingangsfragen: Liegt der Durchführungsort des Vorhabens im Fördergebiet? Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie hoch ist die Förderquote? Welche Bedingungen ergeben sich mit der Förderung?
• Liegt der Durchführungsort des Vorhabens im Fördergebiet?
Da die Fördermittel für Demonstrations- und europäische Marktvorbereitungsvorhaben auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene ausgereicht werden, muss das Vorhaben innerhalb einer der vorgenannten Ebenen durchgeführt werden.
• Was wird gefördert?
– die Einführung von netzbasierten Anwendungen und Diensten
– die Verbreitung von digitalem Content
– die Demonstration von umweltentlastenden Technologien,
Produkten und Verfahren
– Maßnahmen/Aktivitäten, die der Marktvorbereitung dienen
• Wer wird gefördert?
Unternehmen jeder Größe, vorzugsweise im Verbund – ggf. mit weiteren europäischen Partnern.
• Wie hoch ist die Förderquote?
Für Unternehmen bis zu 50%, für öffentliche Einrichtungen bis zu 100%.
• Welche Bedingungen ergeben sich mit der Förderung?
Anträge auf Förderung müssen vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Ob ein Fördervorhaben einzeln oder im Verbund durchzuführen ist, wird durch das einschlägige Förderprogramm geregelt. Bei Verbundvorhaben muss i.d.R. ein Konsortialvertrag zwischen den Projektpartnern geschlossen werden.
Mehr
|