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Forschung und Entwicklung gewinnen im europäischen Raum zunehmend an Bedeutung. Neue Technologien, Verfahren und Produkte stellen die Basis vieler innovativer Unternehmen in Europa und insbesondere – bedingt durch eine hohe Anzahl an mittelständischen Unternehmen – in Deutschland dar. Nachhaltige Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten tragen uneingeschränkt dazu bei, Standorte zu sichern und Wettbewerbsvorteile zu generieren.
Aus diesem Grunde stellen die Länder, der Bund und die EU für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben umfangreiche Fördermittel in Form von
• nicht rückzahlbaren Zuschüssen
• zinsverbilligte Darlehen
• Landes- und Bundesbürgschaften zur Verfügung
Welche Form der vorgenannten Fördermittel – allein oder in Kombination – für Sie in Frage kommt, ist von Ihrem konkreten Vorhaben abhängig.
Aus Fördergesichtspunkten stellen sich die folgenden Fragen: Liegt der Durchführungsort meines FuE-Vorhabens im Fördergebiet? Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie hoch ist die Förderquote? Welche Bedingungen ergeben sich mit der Förderung?
• Liegt der Durchführungsort meines FuE-Vorhabens im
Fördergebiet?
Da Fördermittel für FuE-Vorhaben auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene ausgereicht werden, muss Ihr Vorhaben innerhalb einer der vorgenannten Ebenen durchgeführt werden.
• Was wird gefördert?
Es werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung sowie anwendungsnahe Entwicklungsvorhaben gefördert, die eine Mindestlaufzeit von einem Jahr aufweisen.
• Wer wird gefördert?
Unternehmen jeder Größe und Forschungseinrichtungen, in Abhängigkeit vom einschlägigen Förderprogramm sowohl im Rahmen eines Einzelvorhabens als auch im Verbund.
• Wie hoch ist die Förderquote?
Für Vorhaben der Grundlagen- und industriellen Forschung kann die Förderquote in Abhängigkeit der Unternehmensgröße bis zu 75% betragen, für öffentliche Forschungseinrichtungen bis zu 100%. Bei Vorhaben der anwendungsnahen Entwicklung kann die Förderquote bis zu 50% betragen, mindestens jedoch 25%. Hier ist der Innovationsgrad entscheidend.
• Welche Bedingungen ergeben sich mit der Förderung?
Anträge auf Förderung müssen vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Die Eigentumsrechte an den Forschungsergebnissen und/oder deren Verwertung müssen je nach Förderprogramm in der Regel innerhalb der EU verbleiben bzw. erfolgen.
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