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Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Forschungs- und Entwicklungsförderung

Forschung und Entwicklung gewinnen im europäischen Raum zunehmend an Bedeutung. Neue Technologien, Verfahren und Produkte stellen die Basis vieler innovativer Unternehmen in Europa und insbesondere – bedingt durch eine hohe Anzahl an mittelständischen Unternehmen – in Deutschland dar. Nachhaltige Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten tragen uneingeschränkt dazu bei, Standorte zu sichern und Wettbewerbsvorteile zu generieren.

 

Aus diesem Grunde stellen die Länder, der Bund und die EU für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben umfangreiche Fördermittel in Form von

• nicht rückzahlbaren Zuschüssen

• zinsverbilligte Darlehen

• Landes- und Bundesbürgschaften zur Verfügung

 

Welche Form der vorgenannten Fördermittel – allein oder in Kombination – für Sie in Frage kommt, ist von Ihrem konkreten Vorhaben abhängig.

 

 

Aus Fördergesichtspunkten stellen sich die folgenden Fragen: Liegt der Durchführungsort meines FuE-Vorhabens im Fördergebiet? Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie hoch ist die Förderquote? Welche Bedingungen ergeben sich mit der Förderung?

 

Liegt der Durchführungsort meines FuE-Vorhabens im

Fördergebiet?

Da Fördermittel für FuE-Vorhaben auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene ausgereicht werden, muss Ihr Vorhaben innerhalb einer der vorgenannten Ebenen durchgeführt werden.

 

Was wird gefördert?

Es werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung sowie anwendungsnahe Entwicklungsvorhaben gefördert, die eine Mindestlaufzeit von einem Jahr aufweisen.

 

Wer wird gefördert?

Unternehmen jeder Größe und Forschungseinrichtungen, in Abhängigkeit vom einschlägigen Förderprogramm sowohl im Rahmen eines Einzelvorhabens als auch im Verbund.

 

Wie hoch ist die Förderquote?

Für Vorhaben der Grundlagen- und industriellen Forschung kann die Förderquote in Abhängigkeit der Unternehmensgröße bis zu 75% betragen, für öffentliche Forschungseinrichtungen bis zu 100%. Bei Vorhaben der anwendungsnahen Entwicklung kann die Förderquote bis zu 50% betragen, mindestens jedoch 25%. Hier ist der Innovationsgrad entscheidend.

 

Welche Bedingungen ergeben sich mit der Förderung?

Anträge auf Förderung müssen vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Die Eigentumsrechte an den Forschungsergebnissen und/oder deren Verwertung müssen je nach Förderprogramm in der Regel innerhalb der EU verbleiben bzw. erfolgen.


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