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Investitionsvorhaben
Investitionsförderung

Primär lassen sich Investitionszuschüsse und in den neuen Bundesländern zusätzlich Investitionszulagen einwerben. Für welche Fördergebiete Investitionszuschüsse in Frage kommen, zeigt Ihnen die Fördergebietskarte.

 

Investitionszuschüsse

 

Bei der Einwerbung von Investitionszuschüssen stellen sich dem Investor bzw. Nutzer folgende Eingangsfragen: Tätige ich meine Investition in einem Fördergebiet? Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie hoch ist die Förderquote? Welche Bedingungen ergeben sich mit der Förderung?

 

Tätige ich meine Investition in einem Fördergebiet?

Die beiliegende Fördergebietskarte zeigt Ihnen, ob sich die zu gründende oder bestehende Betriebsstätte in einem Fördergebiet befindet und welcher maximale Fördersatz für Sie relevant ist.

 

Was wird gefördert?

Investitionen, die die Errichtung, Modernisierung oder Erweiterung von Betriebsstätten zum Ziel haben. Darüber hinaus wird der Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte gefördert.

 

Wer wird gefördert?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismus. Unternehmen der Urproduktion, des Bauwesens und des Einzelhandels sowie Versorger sind von der Förderung ausgenommen.

 

Wie hoch ist die Förderquote?

Je nach Fördergebiet und Unternehmensgröße bis zu 50% der Sachanlageinvestitionen oder in ausgewählten Bundesländern alternativ bis zu 50% der Bruttolohnkosten der neu eingestellten Mitarbeiter.

 

Welche Bedingungen ergeben sich mit der Förderung?

Anträge auf Förderung müssen vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Im Zuge der Investition müssen neue Arbeitsplätze entstehen und/oder bestehende gesichert werden. Die neu geschaffenen bzw. gesicherten Arbeitsplätze müssen mindestens fünf Jahre nach Investitionsende gesichert werden. Die bezuschussten Wirtschaftsgüter müssen in der jeweiligen Betriebstätte mindestens fünf Jahre nach Investitionsende verbleiben.

 

Neben der Förderung der gewerblichen Wirtschaft besteht für

Gemeinden und gemeinnützige Träger die Möglichkeit, für

wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen Förderzuschüsse

einzuwerben.

 

So werden bspw. die Erschließung oder Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbegelände, die Errichtung und/oder der Ausbau von Einrichtungen der Berufsqualifikation sowie die Errichtung von Gründer- und Technologieparks mit bis zu 90% gefördert.

 

Investitionszulagen

 

Bei der Beantragung von Investitionszulagen stellen sich dem Investor vergleichbare Fragen:

 

Tätige ich meine Investition in einem Fördergebiet und was

wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in Betriebsvorrichtungen und Gebäude ausschließlich in den neuen Bundesländern.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Unternehmen, die produktionsnahe Dienstleistungen erbringen (vgl. abschließender Katalog § 2 InvZulG 2005).

 

Wie hoch ist die Förderquote?

Je nach Unternehmensgröße und -ort für begünstigte Wirtschaftsgüter bis zu 27,5 %.

 

Welche Bedingungen ergeben sich mit der Förderung?

Der Antrag wird nachträglich auf Basis des Geschäftsjahres gestellt. Die bezulagten Wirtschaftsgüter müssen mindestens fünf Jahre in den neuen Bundesländern verbleiben.

 

Im Gegensatz zu Investitionszuschüssen können Investitionszulagen steuerfrei vereinnahmt werden. Es besteht zudem ein gesetzlicher Anspruch auf Investitionszulagen.

 

Neben den vorgenannten Fördermöglichkeiten bestehen

weitere Instrumente wie zinsverbilligte Darlehen, Landesund

Bundesbürgschaften sowie öffentliches Beteiligungskapital.


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