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Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände

Viele Unternehmen weisen in ihren Einzelabschlüssen und Konzernabschlüssen betragsmäßig hohe immaterielle Vermögensgegenstände aus. Diese betreffen vorwiegend:

 

  • Geschäfts- oder Firmenwerte (Goodwills)
  • Kundenstämme
  • Markenrechte
  • Know-How


Diese Vermögenswerte sind jährlich auf Werthaltigkeit zu überprüfen. Nationale wie auch internatio­nale Bewertungsvorschriften fordern die jährliche Durchführung von Impairmenttests (Werthaltig­keitsprü­fungen). So z.B. SFAS 142 oder IAS 36. Hier sind, gegebenenfalls sogar erstmalig, weitere, bisher nicht bilanzierte immaterielle Vermögensgegenstände zu definieren und zu bewerten.

Auch bei Unternehmenstransaktionen wie Abspaltungen, Ausgliederungen oder Übertragungen sind ggfs. die Werte immaterieller Vermögensgegenstände festzustellen.

Die Durchführung und Prüfung von Bewertungen immaterieller Vermögensgegenstände sind hoch­komplex und erfordern große praktische Erfahrungen. Unsere Spezialisten beraten und unterstützen mit ihren Erfahrungen unsere Mandanten zu sämtlichen Fragestellungen im Bereich der Be­wertung immaterieller Vermögensgegenstände.


Weiterhin unterstützen die Mitarbeiter unseres Fachbereichs unsere Jahresabschlussprüfer bei der Prüfung von Impairmenttests von immateriellen Vermögensgegenständen im Rahmen von Jahres- und Konzernabschlussprüfungen nach HGB, IAS/IFRS und US-GAAP. Denn insbesondere in Kon­zernabschlüssen wer­den meist sehr hohe Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewiesen. Hier bringen wir unsere langjährigen Erfahrungen bei der Durchführung von Bewertungen ein, um bei der Plausibilisie­rung der der Bewer­tung der immateriellen Vermögensgegenstände zugrunde liegenden Daten zu unterstützen. Des wei­teren beraten wir Unternehmen, welche Bestandteile und Inhalte prüffähige Nachweise für einen Im­pairmenttest aufweisen sollten.


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