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Bewertung ganzer Unternehmen und von Unternehmensanteilen

Die Ermittlung von Unternehmenswerten nach anerkannten nationalen und internationalen Standards gehört zu unseren Kernkompetenzleistungen. Bewertungen werden sowohl nach dem in Deutschland vorherrschenden Ertragswertverfahren als auch nach den international bekannten Discounted-Cash-Flow-Verfahren durchgeführt. Bei der Ermittlung indikativer Unternehmenswerte und zur Plausibilisie­rung fundamental ermittelter Unter­nehmenswerte kommen auch Multiplikatorverfahren zum Einsatz.

Unsere Spezialisten unterstützen unsere Jahresabschlussprüfer bei der Prüfung von Impairmenttests von Beteiligungen (= Werthaltigkeitsprüfungen von Beteiligungen) im Rahmen von Jahresabschluss­prüfungen. Hier bringen wir unsere langjährigen Erfahrungen bei der Durchführung von Unterneh­mensbewertungen ein, um Fragen zur Plausibilität der Unternehmensplanungen, der Einbeziehung von Synergien, der verwendeten Kapitalisierungszinssätze und der Steuersätze effizient und professio­nell klären zu können. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die vielfältigen und komplexen Bewertungs­fragen aufgrund des neuen IDW Standards RS HFA 10 ‚Bewertung von Beteiligungen für die Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses’. Des Weiteren beraten wir Unternehmen, welche Be­standteile und Inhalte prüffähige Nachweise für einen Impairmenttest aufweisen sollten.

Unternehmensbewertungen werden im Wesentlichen aufgrund folgender Anlässe durchgeführt:

Gesetzliche Bewertungsanlässe

  • Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen
  • Eingliederungen
  • Squeeze Out-Maßnahmen
  • Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen
  • Verschmelzungen
  • Spaltungen
  • Formwechsel


In diesen Fällen sind Ausgleichszahlungen, Barabfindungen bzw. Umtauschrelationen festzulegen. Wir unterstützen die Organe der Gesellschaften bei der Bestimmung der Unternehmenswerte als neutraler Gutachter oder aber prüfen die Angebote der Minderheitsaktionäre auf ihre Angemessen­heit.

 

Privatrechtliche Vereinbarungen als Bewertungsanlässe

  • Gesellschaftereintritte und -austritte
  • Erbauseinandersetzungen
  • Abfindungsfälle im Familienrecht
  • Schiedsverträge, Schiedsgutachten


Auch hier sind zur Bestimmung von Abfindungen und Auseinandersetzungsguthaben Unternehmens­bewertungen durchzuführen. In diesen Fällen werden wir meist als Schiedsgutachter tätig. In Einzel­fällen werden wir auch als Berater einzelner Parteien beauftragt.

 

 

Sonstige, zumeist betriebswirtschaftlich motivierte Bewertungsanlässe

 

Diese betreffen vorwiegend:

  • Kauf und Verkauf von Unternehmen
  • Fusionen
  • Börseneinführungen/Delistings
  • Privatisierungen
  • Steuerlich motivierte Umstrukturierungen
  • Fairness Opinions
  • Sonstige Kapitalmaßnahmen


Bei den sonstigen Bewertungsanlässen beraten wir die Vertragsparteien hinsichtlich der Möglichkeit und der Vorteilhaftigkeit von geplanten Unternehmenstransaktionen und anderen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen.


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