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Die Ermittlung von Unternehmenswerten nach anerkannten nationalen und internationalen Standards gehört zu unseren Kernkompetenzleistungen. Bewertungen werden sowohl nach dem in Deutschland vorherrschenden Ertragswertverfahren als auch nach den international bekannten Discounted-Cash-Flow-Verfahren durchgeführt. Bei der Ermittlung indikativer Unternehmenswerte und zur Plausibilisierung fundamental ermittelter Unternehmenswerte kommen auch Multiplikatorverfahren zum Einsatz.
Unsere Spezialisten unterstützen unsere Jahresabschlussprüfer bei der Prüfung von Impairmenttests von Beteiligungen (= Werthaltigkeitsprüfungen von Beteiligungen) im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen. Hier bringen wir unsere langjährigen Erfahrungen bei der Durchführung von Unternehmensbewertungen ein, um Fragen zur Plausibilität der Unternehmensplanungen, der Einbeziehung von Synergien, der verwendeten Kapitalisierungszinssätze und der Steuersätze effizient und professionell klären zu können. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die vielfältigen und komplexen Bewertungsfragen aufgrund des neuen IDW Standards RS HFA 10 ‚Bewertung von Beteiligungen für die Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses’. Des Weiteren beraten wir Unternehmen, welche Bestandteile und Inhalte prüffähige Nachweise für einen Impairmenttest aufweisen sollten.
Unternehmensbewertungen werden im Wesentlichen aufgrund folgender Anlässe durchgeführt:
Gesetzliche Bewertungsanlässe
- Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen
- Eingliederungen
- Squeeze Out-Maßnahmen
- Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen
- Verschmelzungen
- Spaltungen
- Formwechsel
In diesen Fällen sind Ausgleichszahlungen, Barabfindungen bzw. Umtauschrelationen festzulegen. Wir unterstützen die Organe der Gesellschaften bei der Bestimmung der Unternehmenswerte als neutraler Gutachter oder aber prüfen die Angebote der Minderheitsaktionäre auf ihre Angemessenheit.
Privatrechtliche Vereinbarungen als Bewertungsanlässe
- Gesellschaftereintritte und -austritte
- Erbauseinandersetzungen
- Abfindungsfälle im Familienrecht
- Schiedsverträge, Schiedsgutachten
Auch hier sind zur Bestimmung von Abfindungen und Auseinandersetzungsguthaben Unternehmensbewertungen durchzuführen. In diesen Fällen werden wir meist als Schiedsgutachter tätig. In Einzelfällen werden wir auch als Berater einzelner Parteien beauftragt.
Sonstige, zumeist betriebswirtschaftlich motivierte Bewertungsanlässe
Diese betreffen vorwiegend:
- Kauf und Verkauf von Unternehmen
- Fusionen
- Börseneinführungen/Delistings
- Privatisierungen
- Steuerlich motivierte Umstrukturierungen
- Fairness Opinions
- Sonstige Kapitalmaßnahmen
Bei den sonstigen Bewertungsanlässen beraten wir die Vertragsparteien hinsichtlich der Möglichkeit und der Vorteilhaftigkeit von geplanten Unternehmenstransaktionen und anderen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen.
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