|
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 21. Mai 2008 den Regierungsentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) veröffentlicht. Im Vergleich zum am 8. November 2007 veröffentlichten Referentenentwurf haben sich einige wesentliche Änderungen ergeben. Ersatzlos gestrichen wurde §264e, der Unternehmen das Wahlrecht einräumen sollte, ihren Einzelabschluss nach IFRS aufzustellen, d. h. alle Unternehmen haben weiterhin ihren Einzelabschluss nach dem HGB zu erstellen. Enger gefasst wurde § 241a, der bei Unterschreitung bestimmter Schwellenwerte nur noch Einzelkaufleute von der Buchführungs- und Aufstellungspflicht befreien sollte. Personenhandelsgesellschaften wurden nunmehr aus dem Anwendungsbereich dieser Norm gestrichen. Als nächster Schritt des Gesetzgebungsverfahrens werden der Bundesrat Anfang Juli im ersten Durchgang und der Bundestag unmittelbar nach der Sommerpause über den Regierungsentwurf beraten. Weiterhin geplant ist, den größten Teil der neuen Vorschriften erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die im Kalenderjahr 2009 beginnen und Erleichterungen, insbesondere die Erhöhung der Schwellenwerte, bereits schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch nehmen zu können. Lesen Sie auch die Presseerklärung des BMJ.
|