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Sonderprüfung

Um ihrem Auftrag zur Sicherung des Kredit- und Finanzdienstleistungssektors gerecht zu werden, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) nach § 44 KWG Sonderprüfungen durchführen lassen. Von diesem Recht macht die BaFin vor dem Hintergrund der auch für Banken und Finanzdienstleister schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zunehmend Gebrauch. Überdies soll die Gefahr eines Missbrauchs des Finanzdienstleistungssektors durch terroristische Vereinigungen durch verstärkte Kontrollen aufsichtsrechtlicher Regelungen entgegen gewirkt werden.

Daneben sind auch Aufsichtsräte von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten vor dem Hintergrund der Corporate Governance verstärkt aufgerufen, identifizierte Problembereiche gesondert zu überwachen. Diese Überwachungsfunktion kann durch die Beauftragung spezieller Prüfungen wahrgenommen werden.


Sonderprüfungen können sich dementsprechend u.a. auf folgende Bereiche beziehen:

  • Ordnungsmäßigkeitsprüfungen
  • Risikomanagementprüfungen
  • Kreditprüfungen
  • Bewertungsprüfungen
  • Geldwäscheprüfungen


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