 Das für den Herbst 2006 angekündigte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) steht vor der Tür. Gegenstand werden Einschränkung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten und weitergehende Anpassungen des deutschen Handelsbilanzrechts an internationale Rechnungslegungsstandards sein. Auf diese Weise sollen deutschen Unternehmen im internationalen Wettbewerb um günstige Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen gefördert und den aufgrund von Basel II gestiegenen Informationsanforderungen der Kreditwirtschaft Rechnung getragen werden.
Vor dem Hintergrund der wiederholt vorgetragenen Kritik mittelständischer Unternehmen an der Konzeption und Ausgestaltung der internationalen Rechnungslegungsstandards ist eine Einschätzung der zu erwartenden Reaktionen der Unternehmen auf eine Weiterentwicklung des HGB nur schwer möglich. Allerdings hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) im Rahmen seiner gesetzlich verankerten Beratungsaufgabe eine Reihe von Vorschlägen zur Bilanzrechtsmodernisierung veröffentlicht, die kurzfristig, d.h. ohne Änderungen im Steuer- oder Gesellschaftsrecht, umsetzbar sind.
Ziel der gemeinsam mit den Universitäten Duisburg-Essen (Prof. Dr. Annette G. Köhler, Mercator School of Management, Lehrstuhl Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling) und Ulm (Prof. Dr. Kai-Uwe Marten, Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung) durchgeführten Untersuchung ist es, einen Einblick in das Meinungsbild über die genannten Reformvorschläge zu geben. Hierzu wurde im Sommer 2006 eine schriftliche Befragung unter 4.000 deutschen Unternehmen durchgeführt.
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