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EU-Verordnung zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln fordert Handel und Industrie
Studie von Deloitte und Lebensmittel Zeitung
Veröffentlicht: 09/9/04
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München, 9. September 2004 – Die Rechtslage ist klar, die Konsequenzen dagegen weniger. Mit der ab 1. Januar 2005 geltenden EU-Verordnung 178/2002 zur Lebensmittelsicherheit sind alle Teilnehmer der Wertschöpfungskette in der Lebensmittelbranche gefordert, eine lückenlose Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte zu gewährleisten. Offen ist aber, wie die Abläufe und Systeme ausgeprägt sein müssen, um den Anforderungen des Gesetzgebers zu genügen.

 

Wie sind Zuliefer-, Hersteller- und Handelsunternehmen, fünf Monate vor In-Kraft-Treten der EU-Verordnung, aufgestellt? Wie sind ihre Planungen, in welche Systeme wird investiert und wo sind organisatorische Veränderungen nötig? Diese Fragen haben das Prüfungs- und Beratungsunternehmen Deloitte und die Lebensmittel Zeitung (Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main) in einer gemeinsamen Studie unter die Lupe genommen.

 

95 Prozent der Lebensmittelhersteller, aber nur 35 Prozent der Handelsunternehmen sind dabei, Systeme für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln aufzubauen. Für die Industrie sind die Anforderungen des Handels, aber auch die eigene Qualitätssicherung, ein größerer Ansporn als die im Januar in Kraft tretenden EU-Vorschriften. Im Mittelpunkt ihrer Investitionen stehen Systeme, die eher auf die Verhinderung des Schadensfalls ausgerichtet sind als auf eine schnelle und lückenlose Information der Behörden nach Schadenseintritt.

 

Ein großer Teil des Handels hingegen verlässt sich eher auf die Qualitätskontrollen und Rückverfolgbarkeitssysteme der Industrie oder ist der Meinung, dass die vorhandenen Systeme ausreichten, um den Anforderungen des Gesetzgebers zu entsprechen.

 

Der Trend zur weiteren Automatisierung beziehungsweise Optimierung der Supply Chain mittels EAN-barcodebasierter Systeme hält unvermindert an. Die leichtere und sichere Erfüllung der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit ist dabei aber eher Zusatznutzen als Hauptnutzen. Bezüglich des Ersatzes von EAN-barcodebasierten Systemen ist RFID kurz- bis mittelfristig noch kein Thema. Allerdings haben viele der befragten Unternehmen hohe Erwartungen an die Einführung von RFID hinsichtlich Nutzen und Wirtschaftlichkeit.

 

Was können die Unternehmen tun, um eine lückenlose Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten?

 

Die erfolgreichste Strategie ist zunächst, die Situation im Unternehmen in Bezug auf Schadenshäufigkeit und Organisationsgrad permanent zu beobachten und bei Abweichungen die Gründe sorgfältig zu analysieren. Als hilfreich haben sich in der Vergangenheit auch Traceability-Assessments bewährt. Hier­bei werden in den Unternehmen gezielt alle relevanten Prozesse hinsichtlich der Unterstützung der Traceability-Anforderungen untersucht und eventueller Handlungsbedarf identifiziert.

 

Darüber hinaus sollte eines immer im Bewusstsein der Entscheider in den Unternehmen sein: Kurz- bis mittelfristig werden zwar alle Standardsoftwaresysteme entsprechende Funktionen zur Chargenverfolgung zu Verfügung stellen, aber diese nehmen dem Management die organisatorischen Entscheidungen, wie beispielsweise die Chargeneingrenzung, nicht ab. Diese Entscheidungen müssen nach wie vor unter Kosten-/Nutzengesichtspunkten beziehungsweise Risikoabwägungen getroffen werden, denn die Auswirkungen auf Produktion und Lager haben oft nicht unerhebliche Investitionen zur Folge.

 

Ende

 

 

Die Studie

Die Untersuchung wurde im Juni und Juli 2004 als Online- und als schriftliche Befragung durchgeführt und durch persönliche Hintergrundgespräche ergänzt. 344 Personen aus Zuliefer-, Hersteller- und Handelsunternehmen nahmen daran teil.

 

Die Studie (ca. 60 Seiten) ist zum Preis von 79 EUR (zzgl. MwST und Versand) zu bestellen bei: Marketing Lebensmittel Zeitung, Fax 069 / 7595-1950, E-mail: marketing@lz-net.de; Internet: www.lz-net.de/publikationen

 

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Letzte Aktualisierung: 10 September 2004
Quelle: Deloitte & Touche GmbH  - Deutschland (Deutsch)

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