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Düsseldorf/München, 15. Februar 2007 – Der Wegfall zahlreicher Beschränkungen zum Jahreswechsel – gemäß dem WTO-Abkommen – bietet ausländischen Banken in China neue Geschäftsmöglichkeiten. Insbesondere dann, wenn sie sich auf die Änderungen im Finanzsektor vorbereitet und bereits im Vorfeld strategische Ziele wie Kundenkreis, Geschäftsfelder und Investitionsvolumina definiert haben. Notwendig wird eine gründliche Vorbereitung nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass mit der Liberalisierung des chinesischen Bankensektors ein umfangreiches Regulierungswerk einhergeht, das vieles festlegt, aber auch einiges offen lässt – zum Beispiel die Frage nach der Beteiligungsobergrenze ausländischer Banken an chinesischen Geldinstituten.
Galt bislang, dass die Entwicklung des Bankenwesens in der Volksrepublik China den meisten anderen Wirtschaftssektoren erheblich hinterherhinkte, so wird sich dies mit dem Liberalisierungsschub Ende 2006 nachhaltig ändern. „Die massiven Beteiligungsinvestitionen ausländischer Banken in China seit 2003 haben das Marktumfeld bereits vor der weitgehenden Öffnung verändert und die chinesischen Banken auf den marktwirtschaftlichen Wettbewerb eingestellt“, erklärt Wei Wang, Senior Manager China Desk bei Deloitte.
Regulierung über Bankenklassen – statt geographischer/operativer Beschränkungen
Die seit dem 11. Dezember 2006 gültigen neuen Regulierungsbestimmungen umfassen neben allgemeinen Grundsätzen konkrete Richtlinien zu Gründung, Niederlassung, Registrierung und Regulierung von Finanzinstituten in China. Auch werden zwei Kategorien von ausländischen Banken eingeführt: Die eingetragene ausländische Bank und die zugelassene ausländische Niederlassung einer Bank. Für Banken, die ein umfassendes und weit reichendes Engagement in China planen, empfiehlt sich die erste Kategorie, denn sie bietet dem ausländischen Interessenten erheblich mehr Bewegungsfreiheit.
So können registrierte, anerkannte ausländische Banken fortan überall in China Geschäfte in lokaler Währung, dem Remnimbi (RMB), abwickeln. Auch bei den Geschäftsfeldern gibt es künftig keinerlei Beschränkungen. Zugelassene ausländische Niederlassungen müssen sich indes für die Lizenz, Geschäfte in RMB zu tätigen, individuell an die Regulierungsbehörde CBRC (China Banking Regulatory Commission) wenden, während die eingetragenen, eigenständigen „Landesbanken“ automatisch über die Erlaubnis verfügen. Für sie beträgt das Mindestbetriebskapital laut den aktuellen Bestimmungen 200 Mio. RMB bei Geschäften in Fremdwährung und 300 Mio. RMB für Geschäfte in fremder wie auch lokaler Währung. Darüber hinaus gelten im Hinblick auf Stammkapital und Betriebskapital dieselben Regeln wie für chinesische Banken: Die Mindestsumme beträgt 1 Mrd. RMB bzw. 100 Mio. RMB.
Engagement in zwei Phasen
Der Start eines Engagements ausländischer Banken besteht aus zwei Phasen. Während der ersten Phase prüft die CBRC alle Angaben des Antragstellers und gibt grünes Licht für konkrete Vorbereitungsmaßnahmen. In Phase zwei erfolgt der offizielle Antrag an die CBRC. Für den gesamten Prozess sind etwa 17 Monate anzusetzen, bevor das operative Geschäft starten kann. Die Umwandlung einer ausländischen Niederlassung in eine registrierte, anerkannte Bank kann innerhalb von drei Monaten erreicht werden.
Etwas problematisch stellt sich immer noch die Lage bei Beteiligung an chinesischen Banken dar. Als expansionsfähiges Investment ist eine solche Beteiligung grundsätzlich sehr interessant. Bisher wurde diese Option jedoch durch die verbindliche Beteiligungs-Obergrenze von maximal 25 Prozent für ausländische Banken limitiert. Überstieg die Beteiligung diesen Wert, galt die betreffende Bank selbst als ausländisch – mit allen regulatorischen Konsequenzen. Unklar ist bislang, ob die Liberalisierung, insbesondere im Hinblick auf Aufhebung geografischer und operationaler Beschränkungen, auch eine Wirkung auf die erwähnten 25 Prozent Maximalbeteiligung hat. Abgesehen davon wird der Kreis der Beteiligungsziele immer kleiner, die staatlichen Großbanken und viel versprechende regionale wie überregionale Geschäftsbanken haben sich in den letzten Jahren bereits ausländische Banken als strategische Partner ins Haus geholt.
„Insgesamt bedeutet die Öffnung des chinesischen Bankenwesens für ausländische Interessenten eine klare Chance, vom gewaltigen Wachstum Chinas zu profitieren. Angesichts des aktuellen Regelwerks sind sie jedoch gut beraten, frühzeitig ihre strategischen Ziele zu definieren. Unter anderem gilt es, die Form des Markteintritts zu bedenken: als ausländische Niederlassung oder als eingetragene Bank. Wichtig ist in jedem Fall, dass Ziele und Optionen im Vorfeld sorgfältig miteinander abgeglichen werden“, fasst Wei Wang zusammen.
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