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München/Düsseldorf, 18. Januar 2007 – Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat eine Reihe von Vorschlägen zur Bilanzrechtsmodernisierung erarbeitet. Diese werden laut der Studie „Modernisierung des HGB“ von den Unternehmen in Deutschland überwiegend begrüßt. Die Studie wurde in Zusammenarbeit mit den Universitäten Duisburg-Essen und Ulm durchgeführt und wertet die Aussagen von knapp 300 deutschen Unternehmen aus.
Das geplante Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) soll zur Vereinfachung des deutschen Handelsrechts und dessen Annäherung an internationale Rechnungslegungsstandards beitragen. Ziel ist es, deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb um Eigen- und Fremdkapital zu stärken. Der DSR hat dazu konkrete Änderungsvorschläge für das Handelsgesetzbuch vorgelegt.
„Im Einzelnen betreffen die Änderungsvorschläge des DSR vor allem die Abschaffung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten im Jahresabschluss“, erläutert Dieter Schlereth, geschäftsführender Partner bei Deloitte. „Aber auch die Abschaffung von Konsolidierungs- sowie Ausweiswahlrechten im Jahres- und Konzernabschluss werden vom DSR thematisiert. Letztere bedeuten eine deutliche Vereinfachung, ohne dabei den Informationsgehalt für die Adressaten einzuschränken.“ Doch auch bei Ansatz und Bewertung wird der Wunsch der Unternehmen nach Vereinheitlichung deutlich: So geben die Befragten ein deutliches Votum für eine Aktivierungspflicht des Goodwill und eine Passivierungspflicht von Rückstellungen, die vor dem 1.1.1987 zugesagt wurden, ab.
Abschaffung von Wahlrechten schränkt Spielräume ein
Das Meinungsbild basiert auf einer schriftlichen Befragung bei 290 deutschen Unternehmen, die mehrheitlich dem Mittelstand zuzurechnen sind. Die Ergebnisse zeigen, dass lediglich fünf der insgesamt 35 Einzelvorschläge des DSR tendenziell auf Ablehnung stießen. Die übrigen Vorschläge zur Abschaffung von Wahlrechten, die den Unternehmen im Vergleich zu den entsprechenden IFRS (International Financial Reporting Standards) erheblichen Spielraum bei der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einräumen, werden hingegen begrüßt.
Größe, Rechtsform und Kapitalmarktorientierung entscheiden über Zustimmung
Die Zustimmungsrate steht in engem Zusammenhang mit bestimmten Unternehmensmerkmalen: Zum einen weisen GmbH signifikant niedrigere Zustimmungswerte als AG auf. Entsprechend korreliert die Zustimmung auch mit der Kapitalmarktorientierung des jeweiligen Unternehmens. Zum anderen gilt: Je höher der Umsatz des betreffenden Unternehmens, desto höher die Zustimmung zu den Vorschlägen des DSR. Dabei ist den befragten Unternehmen überwiegend eine Vereinheitlichung der unternehmensweiten Rechnungslegung – verbunden mit Einsparpotenzialen – wichtig. Als weitere positive Auswirkungen der HGB-Modernisierung gelten die Verbesserung des Ratings von Kreditgebern sowie verschiedene steuerliche Aspekte.
„Insgesamt ist somit eine hohe Zustimmungsquote zu den vorgeschlagenen Änderungen des HGB zu verzeichnen“, resümiert Dieter Schlereth.
Die vollständige Studie finden Sie hier zum Download.
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